• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IAASB: Überarbeiteter ISA 810 veröffentlicht

01.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IAASB: Überarbeiteter ISA 810 veröffentlicht

Beitrag mit Bild

ISA 810 wurde überarbeitet: Der Standard befasst sich mit den Pflichten eines Prüfers bei Aufträgen im Zusammenhang mit zusammengefassten Abschlüssen, die aus einem vollständigen Jahresabschluss abgeleitet wurden.

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den überarbeiteten Standard ISA 810, Engagements to Report on Summary Financial Statements, veröffentlicht.

ISA 810 befasst sich mit den Pflichten eines Prüfers bei Aufträgen im Zusammenhang mit zusammengefassten Abschlüssen, die aus einem vollständigen Jahresabschluss abgeleitet wurden. Bei den Anpassungen handelt es sich unter anderem um Folgeänderungen aus den Änderungen der ISA zum Bestätigungsvermerk.

Erstanwendungszeitpunkt noch unsicher

Der Standard soll in Übereinstimmung mit den Standards zum Bestätigungsvermerk für Abschlüsse, die am oder nach dem 15. Dezember 2016 enden, in Kraft treten. In Deutschland sind die ISA bei der Durchführung von Abschlussprüfungen jedoch erst nach Übernahme durch die EU-Kommission per Komitologieverfahren verpflichtend anzuwenden (vgl. § 317 Abs. 5 HGB). Der tatsächliche Erstanwendungszeitpunkt der genannten Standards kann sich also verschieben.

(WPK vom 31.03.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© tashka2000/fotolia.com


22.04.2026

Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verweigern Banken Betrugsopfern trotz gesetzlicher Rückerstattungspflicht häufig die Erstattung.

weiterlesen
Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


22.04.2026

FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up

Fremdübliche Wandeldarlehen an Start-ups können trotz Ausfall steuerlich berücksichtigt werden, entschied das FG Münster.

weiterlesen
FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up

Meldung

©Butch/fotolia.com


21.04.2026

Sozialversicherungspflicht kann nicht umetikettiert werden

Für die Sozialversicherung zählen die tatsächlichen Verhältnisse, nicht nachträgliche arbeitsrechtliche Gestaltungen.

weiterlesen
Sozialversicherungspflicht kann nicht umetikettiert werden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht