• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IAASB: Überarbeiteter ISA 810 veröffentlicht

01.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IAASB: Überarbeiteter ISA 810 veröffentlicht

Beitrag mit Bild

ISA 810 wurde überarbeitet: Der Standard befasst sich mit den Pflichten eines Prüfers bei Aufträgen im Zusammenhang mit zusammengefassten Abschlüssen, die aus einem vollständigen Jahresabschluss abgeleitet wurden.

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den überarbeiteten Standard ISA 810, Engagements to Report on Summary Financial Statements, veröffentlicht.

ISA 810 befasst sich mit den Pflichten eines Prüfers bei Aufträgen im Zusammenhang mit zusammengefassten Abschlüssen, die aus einem vollständigen Jahresabschluss abgeleitet wurden. Bei den Anpassungen handelt es sich unter anderem um Folgeänderungen aus den Änderungen der ISA zum Bestätigungsvermerk.

Erstanwendungszeitpunkt noch unsicher

Der Standard soll in Übereinstimmung mit den Standards zum Bestätigungsvermerk für Abschlüsse, die am oder nach dem 15. Dezember 2016 enden, in Kraft treten. In Deutschland sind die ISA bei der Durchführung von Abschlussprüfungen jedoch erst nach Übernahme durch die EU-Kommission per Komitologieverfahren verpflichtend anzuwenden (vgl. § 317 Abs. 5 HGB). Der tatsächliche Erstanwendungszeitpunkt der genannten Standards kann sich also verschieben.

(WPK vom 31.03.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)