• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IAASB: Entwurf ISA 600 (Revised) veröffentlicht

30.04.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

IAASB: Entwurf ISA 600 (Revised) veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den Entwurf ISA 600 (Revised) zur Prüfung von Konzernabschlüssen (einschließlich der Arbeit der Teilbereichsprüfer) sowie damit einhergehende Änderungen anderer Standards zur Kommentierung veröffentlicht.

Das IAASB schlägt überarbeitete Anforderungen und Leitlinien vor, die insbesondere

  • die Aufmerksamkeit des Konzernprüfungsteams (Group Engagement Team) auf die Identifizierung und Bewertung der Risiken wesentlicher falscher Angaben im Konzernabschluss (einschließlich der Reaktion auf die bewerteten Risiken) betonen,
  • sofern Teilbereichsprüfer einbezogen werden, die die Bedeutung der Beteiligung des Konzernprüfungsteams an der Arbeit des Teilbereichsprüfers unterstreichen,
  • Leitlinien zum Testen gemeinsamer Kontrollen und Kontrollen im Zusammenhang mit zentralisierten Aktivitäten vorgeben,
  • den Umfang und die Anwendbarkeit des Standards klarstellen und
  • die Bedeutung der kritischen Grundhaltung während der gesamten Konzernabschlussprüfung betonen.

Kritik der WPK am Entwurf ISA 600 (Revised)

Die WPK hat sich bereits frühzeitig mit dem Entwurf befasst. Kritisch sieht die WPK insbesondere die absehbar umfangreichen Eingriffsmöglichkeiten des Konzernprüfungsteams in die Arbeit des Teilbereichsprüfers.

Die faktische Abschaffung der Anforderung zur Durchführung sogenannter „Full Scope Audits“ für Teilbereiche (Components), die der Größe nach bedeutsam sind, führt tendenziell zu weniger überzeugenden Prüfungsnachweisen.

Benachteiligung kleiner und mittlerer WP-Praxen

Darüber hinaus werden die detaillierten Anforderungen durch netzwerkunabhängige Teilbereichsprüfer erheblich schwerer umzusetzen sein als durch Teilbereichsprüfer, die dem Netzwerk des Konzernprüfers angehören. Dies kann zur Folge haben, dass kleine und mittlere WP-Praxen tendenziell benachteiligt werden. Zudem ist zu bedauern, dass der Entwurf die durch ISA 315 (Revised 2019) und ISA 540 (Revised) zu erwartenden Qualitätssteigerungen – insbesondere im Austausch zwischen Konzernteam und Teilbereichsprüfern über deren Ergebnisse der Risikobeurteilung – nicht ausreichend thematisiert.

Zum Erstanwendungszeitpunkt enthält der Entwurf keine Angaben. Aufgrund der aktuellen Situation räumt das IAASB eine Kommentierungsfrist bis zum 02.10.2020 ein. Der Entwurf sowie weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des IAASB verfügbar.

(WPK vom 28.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


25.04.2024

EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche enthalten verschärfte Überwachungsbestimmungen sowie eine EU-weite Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen.

weiterlesen
EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank