• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IAASB: Entwurf eines Strategie- und Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2024–2027

16.01.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

IAASB: Entwurf eines Strategie- und Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2024–2027

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den vorgeschlagenen Entwurf ihres Strategie- und Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2024 bis 2027 (The IAASB’s Proposed Strategy and Work Plan for 2024‒2027) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©ty/fotolia.com

Der IAASB-Vorsitzende Tom Seidenstein weist im Entwurf darauf hin, dass die vorgeschlagene Strategie in vielerlei Hinsicht auf der aktuellen Strategie der Jahre 2020 bis 2023 aufbaue, wobei der Schwerpunkt auf der Standardsetzung liegt, die qualitativ hochwertig durchgeführte Prüfungsaufträge ermögliche. Damit werde das Vertrauen in die Märkte gestärkt.

Die vorgeschlagene Strategie kommt für das IAASB und das IESBA zu einem spannenden Zeitpunkt, da nun die Empfehlungen der Monitoring Group umzusetzen sind.

Vier strategische Ziele

In dem Strategie- und Arbeitsprogramm sind vier strategische Ziele genannt, die mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt sind. Die Ziele betreffen

  • die Verbesserung der Prüfungsstandards,
  • die Einführung von Standards für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung,
  • die Verbesserung der Koordinierung mit IESBA und anderen Einheiten und
  • die Schaffung flexibler und innovativer Arbeitsweisen, die im Einklang mit den Reformvorstellungen der Monitoring Group stehen.

So sieht der Arbeitsplan aus

Im Rahmen des Arbeitsplans werden zum einen der Abschluss bereits begonnener Projekte genannt (insbesondere die Überarbeitungen von ISA 500, ISA 570 (revised) und ISA 240 sowie die Erarbeitung des ISSA 5000 für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung). Zum anderen sollen zahlreiche Standards überarbeitet und unter anderem ein Standard für Joint Audits geschaffen werden.

Das IAASB bittet um Stellungnahmen bis zum 11.04.2023.


WPK vom 16.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank