• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vier Handlungsfelder für hybride Arbeitsmodelle

24.02.2026

Arbeitsrecht, Meldung

Vier Handlungsfelder für hybride Arbeitsmodelle

Hybride Arbeit ist keine Übergangsphase, sondern ein struktureller Wandel der Arbeitswelt. Eine pauschale Rückkehrpflicht ins Büro ist laut einer aktuellen Studie nicht erkennbar. Der entscheidende Erfolgsfaktor liegt in klar definierten Homeoffice-Regelungen, transparenten Absprachen und strategisch verankerter Flexibilität.

Beitrag mit Bild

©Artur Szczybylo/123rf.com

Arbeiten hat heute ein neues Gesicht. Wo früher der feste Arbeitsplatz dominierte, entstehen flexible, vernetzte und zunehmend digitale Arbeitswelten. Homeoffice und Büro sind längst keine Gegensätze mehr, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Zwischen diesen Polen entstehen hybride Arbeitswelten, die Chancen eröffnen, aber auch neue Fragen aufwerfen: Wie gestalten Unternehmen diese neuen Räume so, dass sie produktiv, motivierend und nachhaltig sind? Welche Veränderungen wurden bereits umgesetzt? Welche Rolle spielt das Büro – gibt es eine Rückkehr der Beschäftigten? Und wie können Arbeitgeber sicherstellen, dass Mitarbeitende nicht nur leistungsfähig, sondern auch langfristig zufrieden bleiben?

Vier zentrale Handlungsfelder für HR

Die PwC-Studie „Home & Office – Better Together“ geht diesen Fragen auf den Grund. Sie verbindet Stimmen von 100 Arbeitgebern und 500 Arbeitnehmenden deutscher Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und macht sichtbar, wie Unternehmen hybride Arbeitswelten heute gestalten und welche Trends diese prägen werden. Doch was bedeuten die Ergebnisse für HR? Welche Implikationen ergeben sich für die Workforce-Strategie von Unternehmen? Die Studienautoren sehen vier zentrale Handlungsfelder, die hybrides Arbeiten wirksam und zukunftsfähig machen:

  1. Klare Homeoffice-Regelungen kommunizieren und Flexibilität strategisch verankern
  2. Generationsspezifische Bedürfnisse adressieren
  3. Mitarbeitende einbinden und mitgestalten lassen
  4. Hybride Arbeit als Hebel für Chancengleichheit nutzen.

Return-to-Office-Bewegung nicht erkennbar

Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass bereits 83% der Beschäftigten regelmäßig im Homeoffice arbeiten, 58% mindestens zwei Tage pro Woche. Doch wie sieht die Zukunft aus? 77% der Unternehmen planen, bestehende Homeoffice-Regelungen fortzuführen oder sogar auszuweiten. Nur 23% der Unternehmen haben vor, bestehende Homeoffice-Regelungen einzuschränken.

Die Studie zeigt auch: Unternehmen, die eine Erweiterung in Betracht ziehen, wollen insbesondere die Flexibilität und Entscheidungsfreiheit ihrer Mitarbeitenden stärken – begründet durch Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Produktivität sowie den drängenden Fachkräftemangel. Eine in den Medien oft diskutierte pauschale Return-to-Office-Bewegung lässt sich nicht ableiten.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen stehen vor der Aufgabe, bestehende oder neue Homeoffice-Regelungen klar zu definieren und transparent zu kommunizieren. Gleichzeitig sollte Flexibilität bewusst strategisch verankert werden: Hybride Arbeitsmodelle brauchen klare Leitplanken, verbindliche Teamabsprachen und echte Wahlfreiheit. Erst diese Kombination aus klarer Regelung und gelebter Flexibilität steigert die Produktivität und stärkt nachhaltig die Mitarbeiterbindung.


PwC vom 18.02.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)