14.10.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Honorare in der Wirtschaftsprüfung

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12,4 % der teilnehmenden Mitglieder gaben an, gerichtliche Gutachten zu erstatten. Die Vergütung der Gutachtertätigkeit erfolgte zu 52,2 % nach den Stundensätzen gemäß § 9 Abs. 1 JVEG.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat erneut alle selbstständig tätigen Mitglieder und alle Berufsgesellschaften zur Honorarsituation befragt – mit klaren Ergebnissen.

Mehr als 75 Prozent der Antworten in der Honorarumfrage 2015 stammen von Praxen bis zu 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 1,2 Mio. Euro. Damit dürften die Ergebnisse der Umfrage nur für kleinere und mittlere Praxen aussagekräftig sein.

Stundensätze zwischen 115 bis 167 Euro

Umsätze aus Abschlussprüfungen trugen zu 35,4 Prozent zum Gesamtumsatz der antwortenden Praxen bei, Umsätze aus Steuerberatung zu 42,4 Prozent. Einheitliche Stundensätze bei Prüfungen (unabhängig von der Qualifikation des Leistungserbringers) beliefen sich im Mittel auf 115,00 bis 167,00 Euro, bei differenzierten Stundensätzen auf 148,00 bis 186,00 Euro für die Gruppe der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer als Praxisinhaber, Sozien, gesetzliche Vertreter oder Partner.

Abrechnungsgrundlage für Prüfungen

  1. a) Zeithonorar

43,1 Prozent des Prüfungsumsatzes wurden auf der Basis von Zeithonoraren vereinnahmt.

  1. b) Pauschalhonorar

50,5 Prozent des Prüfungsumsatzes wurden als Pauschalhonorar abgerechnet. In 92,9 Prozent der Fälle wurde das Pauschalhonorar wie vereinbart abgerechnet, in 5,3 Prozent der Fälle wurde von der sogenannten Escape-Klausel Gebrauch gemacht. Abgefragt wurden insoweit Fälle, in denen eine Vergütung abgerechnet wurde, die das ursprünglich vereinbarte Pauschalhonorar um mindestens 10 Prozent überstieg. In 1,8 Prozent der Fälle wurde das ursprünglich vereinbarte Pauschalhonorar um mindestens 10 Prozent unterschritten.

  1. c) Wertgebühr

6,4 Prozent des Prüfungsumsatzes wurden auf der Basis von vereinbarten Wertgebühren vereinnahmt. Nachdem diesbezüglich in den vergangenen Jahren ein rückläufiger Trend erkennbar war, hat sich der Anteil des auf der Basis von Wertgebühren berechneten Prüfungsumsatzes im Ergebnis der Honorarumfrage 2010/2011 wieder leicht erhöht und stagniert nach dem Ergebnis der Honorarumfrage 2015 auf diesem Niveau.

Weitere Einzelheiten sind der ausführlichen Darstellung der Umfrageergebnisse zu entnehmen.

(WPK / Viola C. Didier)


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