14.10.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Honorare in der Wirtschaftsprüfung

Beitrag mit Bild

12,4 % der teilnehmenden Mitglieder gaben an, gerichtliche Gutachten zu erstatten. Die Vergütung der Gutachtertätigkeit erfolgte zu 52,2 % nach den Stundensätzen gemäß § 9 Abs. 1 JVEG.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat erneut alle selbstständig tätigen Mitglieder und alle Berufsgesellschaften zur Honorarsituation befragt – mit klaren Ergebnissen.

Mehr als 75 Prozent der Antworten in der Honorarumfrage 2015 stammen von Praxen bis zu 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 1,2 Mio. Euro. Damit dürften die Ergebnisse der Umfrage nur für kleinere und mittlere Praxen aussagekräftig sein.

Stundensätze zwischen 115 bis 167 Euro

Umsätze aus Abschlussprüfungen trugen zu 35,4 Prozent zum Gesamtumsatz der antwortenden Praxen bei, Umsätze aus Steuerberatung zu 42,4 Prozent. Einheitliche Stundensätze bei Prüfungen (unabhängig von der Qualifikation des Leistungserbringers) beliefen sich im Mittel auf 115,00 bis 167,00 Euro, bei differenzierten Stundensätzen auf 148,00 bis 186,00 Euro für die Gruppe der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer als Praxisinhaber, Sozien, gesetzliche Vertreter oder Partner.

Abrechnungsgrundlage für Prüfungen

  1. a) Zeithonorar

43,1 Prozent des Prüfungsumsatzes wurden auf der Basis von Zeithonoraren vereinnahmt.

  1. b) Pauschalhonorar

50,5 Prozent des Prüfungsumsatzes wurden als Pauschalhonorar abgerechnet. In 92,9 Prozent der Fälle wurde das Pauschalhonorar wie vereinbart abgerechnet, in 5,3 Prozent der Fälle wurde von der sogenannten Escape-Klausel Gebrauch gemacht. Abgefragt wurden insoweit Fälle, in denen eine Vergütung abgerechnet wurde, die das ursprünglich vereinbarte Pauschalhonorar um mindestens 10 Prozent überstieg. In 1,8 Prozent der Fälle wurde das ursprünglich vereinbarte Pauschalhonorar um mindestens 10 Prozent unterschritten.

  1. c) Wertgebühr

6,4 Prozent des Prüfungsumsatzes wurden auf der Basis von vereinbarten Wertgebühren vereinnahmt. Nachdem diesbezüglich in den vergangenen Jahren ein rückläufiger Trend erkennbar war, hat sich der Anteil des auf der Basis von Wertgebühren berechneten Prüfungsumsatzes im Ergebnis der Honorarumfrage 2010/2011 wieder leicht erhöht und stagniert nach dem Ergebnis der Honorarumfrage 2015 auf diesem Niveau.

Weitere Einzelheiten sind der ausführlichen Darstellung der Umfrageergebnisse zu entnehmen.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


31.10.2025

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Das BAG hat klargestellt, dass es keinen festen prozentualen Maßstab für die Angemessenheit von Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen gibt.

weiterlesen
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Meldung

© nmann77/fotolia.com


31.10.2025

Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Das Bundeskabinett macht den Weg frei für den Data Act und setzt damit auf klare Zuständigkeiten ohne zusätzliche Bürokratie.

weiterlesen
Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank