• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Homeoffice: Unfallversichert bei Heizkesselexplosion

27.03.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Homeoffice: Unfallversichert bei Heizkesselexplosion

Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Beitrag mit Bild

©Waldbach/fotolia.com

In einem Streitfall vor dem Bundessozialgericht (BSG) war der Kläger als selbstständiger Busunternehmer bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er bewohnte ein Haus, dessen Wohnzimmer er als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten nutzte. Am Unfalltag holte der Kläger seine Kinder von der Schule ab und arbeitete anschließend an seinem Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er sich zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, in deren Folge der Kläger eine schwere Augenverletzung erlitt.

BSG bejaht Arbeitsunfall

Die beklagte Berufsgenossenschaft, das Sozialgericht und das Landessozialgericht lehnten einen Arbeitsunfall ab. Das Bundessozialgericht hat dagegen einen Arbeitsunfall anerkannt (Urteil vom 21.03.2024 – B 2 U 14/21 R). Der Kläger wollte nicht nur seine Kinder, sondern auch seinen häuslichen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen. Die Benutzung des Temperaturreglers war deshalb unternehmensdienlich, der Heizungsdefekt kein unversichertes privates Risiko.


BSG vom 21.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


28.05.2025

Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Trotz grundsätzlicher Offenheit für klimabezogene Haftungsfragen entschied das OLG Hamm mangels konkreter Gefährdung gegen den Kläger.

weiterlesen
Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Meldung

sdecoret/123rf.com


28.05.2025

Künstliche Intelligenz in Rechtsabteilungen auf dem Vormarsch

Generative KI ist kein Zukunftsthema mehr, zeigt eine aktuelle Studie. Sie ist längst Teil juristischer Realität in den globalen Rechtsabteilungen.

weiterlesen
Künstliche Intelligenz in Rechtsabteilungen auf dem Vormarsch

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


27.05.2025

FG Köln stellt Aussetzungszinsen infrage

Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Aussetzungszinsen geäußert.

weiterlesen
FG Köln stellt Aussetzungszinsen infrage

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank