22.03.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Homeoffice statt Änderungskündigung

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Auch wenn kein allgemeiner Anspruch auf eine Tätigkeit im Home-Office besteht, kann die mögliche Heimarbeit bei vorhandenen technischen Voraussetzungen einer Änderungskündigung zur Zuweisung eines anderen Arbeitsortsentgegenstehen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlinfestgestellt.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat über eine arbeitsrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie informiert. Die stärkere Verbreitung des Arbeitens im Homeoffice aufgrund der Pandemie zeigt nämlich, dass Arbeiten von zuhause aus möglich ist.

Der Streitfall

Das Unternehmen hatte einer langjährigen Mitarbeiterin eine Änderungskündigung ausgesprochen. Es plante, unter anderem den Berliner Standort zu schließen und bot der Frau an, in der Wuppertaler Zentrale zu arbeiten. Die Mitarbeiterin hielt die Kündigung für sozial ungerechtfertigt. Selbst wenn der Arbeitgeber wie behauptet fünf Niederlassungen einschließlich derer in Berlin schließen würde, hätte sie die Möglichkeit, zu Hause zu arbeiten.

Änderungskündigung ist nicht das mildeste Mittel

Das Arbeitsgericht Berlin gab der Frau mit Urteil vom 10.08.2020 (19 Ca 13189/19) Recht. Es sei die unternehmerische Entscheidung ihres Arbeitgebers, den Standort Berlin zu schließen. Bei den konkreten Folgerungen daraus habe er sich allerdings auf das mildeste Mittel zu beschränken. Im vorliegenden Fall sei das die Arbeit von zu Hause aus. Das häusliche Arbeiten durch elektronische Vermittlung sei in dem Unternehmen bereits durchaus üblich. Angesichts der nunmehr deutlich stärkeren „Verbreitung elektronischen Arbeitens von zu Hause aus durch die Corona-Krise erscheine das Verhalten der Beklagten als aus der Zeit gefallen und  letztlich willkürlich“.

(DAV, PMvom19.03.2021/Viola C. Didier,RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

saiarlawka/123rf.com


10.04.2026

EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

EFRAG hat einen Berichtsentwurf zur möglichen Einführung eines freiwilligen KPI-basierten Berichtsformats für KMU veröffentlicht.

weiterlesen
EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

Meldung

pitinan/123.rf.com


10.04.2026

HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

HR-Abteilungen nutzen KI bereits stark, allerdings müssen jetzt Kompetenzen, Prozesse und Wirkungen konsequent ausgebaut werden.

weiterlesen
HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)