22.03.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Homeoffice statt Änderungskündigung

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Auch wenn kein allgemeiner Anspruch auf eine Tätigkeit im Home-Office besteht, kann die mögliche Heimarbeit bei vorhandenen technischen Voraussetzungen einer Änderungskündigung zur Zuweisung eines anderen Arbeitsortsentgegenstehen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlinfestgestellt.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat über eine arbeitsrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie informiert. Die stärkere Verbreitung des Arbeitens im Homeoffice aufgrund der Pandemie zeigt nämlich, dass Arbeiten von zuhause aus möglich ist.

Der Streitfall

Das Unternehmen hatte einer langjährigen Mitarbeiterin eine Änderungskündigung ausgesprochen. Es plante, unter anderem den Berliner Standort zu schließen und bot der Frau an, in der Wuppertaler Zentrale zu arbeiten. Die Mitarbeiterin hielt die Kündigung für sozial ungerechtfertigt. Selbst wenn der Arbeitgeber wie behauptet fünf Niederlassungen einschließlich derer in Berlin schließen würde, hätte sie die Möglichkeit, zu Hause zu arbeiten.

Änderungskündigung ist nicht das mildeste Mittel

Das Arbeitsgericht Berlin gab der Frau mit Urteil vom 10.08.2020 (19 Ca 13189/19) Recht. Es sei die unternehmerische Entscheidung ihres Arbeitgebers, den Standort Berlin zu schließen. Bei den konkreten Folgerungen daraus habe er sich allerdings auf das mildeste Mittel zu beschränken. Im vorliegenden Fall sei das die Arbeit von zu Hause aus. Das häusliche Arbeiten durch elektronische Vermittlung sei in dem Unternehmen bereits durchaus üblich. Angesichts der nunmehr deutlich stärkeren „Verbreitung elektronischen Arbeitens von zu Hause aus durch die Corona-Krise erscheine das Verhalten der Beklagten als aus der Zeit gefallen und  letztlich willkürlich“.

(DAV, PMvom19.03.2021/Viola C. Didier,RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Meldung

©Sikov/fotolia.com


25.09.2026

Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Das OLG Frankfurt/M. befasste sich mit der Frage, ob sich ein Käufer bei fehlerhafter Beschriftung des Bestellbuttons vom Online-Kauf eines E-Autos lösen kann.

weiterlesen
Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Steuerboard

Franziska Gerhardt


24.09.2026

Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer

Mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 7/24) konkretisiert und bestätigt der BFH zentrale Grundsätze der Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke.

weiterlesen
Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht