14.05.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Homeoffice für Besserverdienende

Beitrag mit Bild

©agcreativelab/fotolia.com

Je höher der Verdienst, desto häufiger nehmen Beschäftigte das Arbeiten im Homeoffice in Anspruch. Das geht aus Zahlen hervor, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zitiert.

Nach Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hatten im Jahr 2017 rund 40 % der Vollzeit-Beschäftigten mit Homeoffice-Vereinbarung einen Bruttomonatsverdienst von 5.000 Euro und mehr. 26 % verdienten zwischen 3.500 Euro und 5.000 Euro im Monat. Bei Beschäftigten mit einem Bruttolohn von 2.500 Euro bis 3.000 Euro nutzten nur 7 % das Homeoffice. Personen mit einem höheren Ausbildungsniveau hätten häufiger die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten; dies sei unter anderem auf die unterschiedlichen Tätigkeiten verschiedener Einkommensgruppen zurückzuführen. So gäbe es beispielsweise bei Führungskräften und in Informations- und Kommunikationsberufen einen relativ hohen Anteil von Homeoffice, schreibt die Regierung.

(Dt. Bundestag, hib vom 11.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


24.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung – Teil 2“ – Wichtige Auswirkungen auf das Entgeltfortzahlungsrecht und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen

Am 02.07.2026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Im Folgenden wird erläutert, welche Folgen das Vorhaben für das Recht der Entgeltfortzahlung und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen haben könnte und welche Möglichkeiten die angedachten neuen Regelungen für Arbeitgeber bieten würden.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung – Teil 2“ – Wichtige Auswirkungen auf das Entgeltfortzahlungsrecht und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


24.08.2026

Carried Interest bei Private-Equity-Fonds nicht umsatzsteuerbar

Ein Carried Interest bleibt umsatzsteuerfrei, wenn er vom Gesellschaftserfolg und nicht von konkreten Leistungen abhängt.

weiterlesen
Carried Interest bei Private-Equity-Fonds nicht umsatzsteuerbar

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


24.08.2026

Entgeltgleichheit: Median der Männer wird zum Maßstab

Das LAG BW sprach einer Arbeitnehmerin wegen Entgeltbenachteiligung die Differenz zum Medianentgelt vergleichbarer männlicher Beschäftigter zu.

weiterlesen
Entgeltgleichheit: Median der Männer wird zum Maßstab
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht