• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Homeoffice bleibt trotz Ende der Pflicht zur Telearbeit

10.05.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Homeoffice bleibt trotz Ende der Pflicht zur Telearbeit

Der Anteil der deutschen Beschäftigten, die zumindest teilweise im Homeoffice arbeiteten, ist trotz Ende der Pflicht zur Telearbeit im April nur wenig auf 24,9 % gesunken. Im März waren es 27,6 %. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.

Beitrag mit Bild

©agcreativelab/fotolia.com

„Die Homeoffice-Nutzung bleibt damit nach Abschaffung der Pflicht am 20. März auf einem hohen Niveau. Offenbar haben sich viele Unternehmen dauerhaft auf flexiblere Modelle eingestellt“, sagt Jean-Victor Alipour, Experte für Homeoffice beim ifo Institut. Allerdings hatte das ifo Institut ein Homeoffice-Potenzial von 56 % über die gesamte deutsche Wirtschaft hinweg berechnet.

Telearbeit bei IT-Dienstleistern Regelfall

In der Automobilbranche fiel der Homeoffice-Anteil beachtlich von 28,4 auf 17,8 %. Für das Verarbeitende Gewerbe insgesamt fiel der Wert nur leicht von 18,6 auf 16,3 %. Bei den Dienstleistern bleibt das Homeoffice-Angebot im Durchschnitt am größten. Der Anteil fiel auf 35,3 %, nach 38,7 im März. So arbeiten bei den IT-Dienstleistern noch 72,3 % von zuhause, nach 76,8 % im März.

Weniger Stress, mehr Zeit und bessere Work-Life-Balance

Unter dem Strich überwiegen für die Mehrheit der Beschäftigten die Vorteile der Telearbeit, bestätigt auch eine repräsentative Befragung des Digitalverbands Bitkom von mehr als 1.500 Erwerbstätigen in Deutschland ab 16 Jahren. 85 % der Erwerbstätigen, die mobil arbeiten, empfinden weniger Stress, da der Arbeitsweg entfällt. 82 % sehen den damit verbundenen Zeitgewinn positiv. Und drei Viertel (74 %) bemerken eine generell bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Weitere meistgenannte Vorteile sind mehr zeitliche Flexibilität (62 %), die Möglichkeit eines gesundheitsbewussteren Lebensstils etwa in Hinblick auf Sport und Ernährung (40 %) und weniger Störungen durch Kolleginnen und Kollegen (32 %).

Nachteile von Homeoffice

Der fehlende persönliche Austausch mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist wiederum der am meisten genannte Nachteil von Homeoffice. Vier von zehn (44 %) beklagen weniger Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen. Für ein Fünftel (19 %) ist es auch ein Problem, weniger Kontakt mit Vorgesetzten zu haben. Weitere genannte Nachteile sind Schwierigkeiten, das Privatleben vom Job abzugrenzen (27 %) und das Gefühl, von wichtigen Informationen abgeschnitten zu sein (25 %). Jede und jeder Siebte (15 %) hat mobil schlechtere Arbeitsbedingungen als im Büro. Während lediglich 3 % mit der Arbeit im Homeoffice überhaupt keine positiven Erfahrungen gemacht haben, stehen dem 26 % gegenüber, die nichts Negatives sagen können.


ifo Institut vom 09.05.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Maximilian Plote / Verena Grentzenberg


25.10.2024

Ein erster Eindruck vom Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG)

Mit reichlich Verspätung haben BMI und BMAS den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt“ (Beschäftigtendatengesetz – BeschDG)“ zur Ressortabstimmung gegeben. Anlass, einen Blick auf die wichtigsten, aber auch bedenklichen Regelungen des Entwurfs zu werfen.

weiterlesen
Ein erster Eindruck vom Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG)

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


25.10.2024

Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen Deutsche Bank erfolgreich

Wegen der für diese Aktien getroffenen Festpreisabrede hat die Deutsche Bank schon vor dem Vollzugsdatum das Risiko von Kursänderungen getragen.

weiterlesen
Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen Deutsche Bank erfolgreich

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


25.10.2024

BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Das BAG entschied, dass ein geringfügiges Überschreiten der höchsten tariflichen Vergütung für den Status als außertariflicher Angestellter ausreicht.

weiterlesen
BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank