18.08.2017

Meldung, Steuerrecht

Hohe Zinsen bleiben vorerst bestehen

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Das Finanzgericht Münster hält den Steuerzinssatz von 6 Prozent noch für verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen.

Gemäß § 233 ff. Abgabenordnung werden Steuernachforderungen und Steuererstattungen verzinst. Dabei gilt ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres, beispielsweise für das Steuerjahr 2015 also am 01.04.2017. Der hohe Zinssatz besteht bereits seit mehr als 50 Jahren. Da die Zinsen in den vergangenen Jahren stark gesunken sind, setzt sich der Bund der Steuerzahler für eine Anpassung des Zinssatzes auf 0,25 % pro Monat bzw. 3 % pro Jahr ein.

Muss nun der BFH entscheiden?

Die hiergegen gerichtete Klage vom  BdSt wurde nun vom Finanzgericht Münster mit Urteil vom 17.08.2017 (10 K 2472/16) abgewiesen. Das Finanzgericht Münster hält den Steuerzinssatz von 6 Prozent noch für verfassungsgemäß. Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof ausdrücklich zugelassen und damit den Weg zum höchsten deutschen Steuergericht freigemacht. Der Bund der Steuerzahler wird gemeinsam mit den Klägern die Urteilsgründe prüfen und dann wahrscheinlich Revision einlegen.

(BdSt, PM vom 17.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ammentorp/123rf.com


22.12.2025

Bundesrat stimmt für Entlastung von Pendlern und Gastwirten

Das neue Steueränderungsgesetz bringt ab 2026 gezielte finanzielle Entlastungen für Arbeitnehmer, Gastronomen und Ehrenamtliche.

weiterlesen
Bundesrat stimmt für Entlastung von Pendlern und Gastwirten

Meldung

©contrastwerkstatt/fotolia.com


22.12.2025

Betriebliche Altersvorsorge wird gestärkt

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 neben dem Betriebsrentenstärkungsgesetz außerdem das Rentenpaket 2025 gebilligt und der Einführung der Aktivrente zugestimmt.

weiterlesen
Betriebliche Altersvorsorge wird gestärkt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


19.12.2025

Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Eine Preiswerbung mit prozentualen Ermäßigungen ist unzulässig, wenn sie sich auf die UVP statt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht.

weiterlesen
Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank