27.09.2018

Meldung, Steuerrecht

Hohe Verluste durch Umsatzsteuerbetrug

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Durch die Arbeit der Steuerfahndung sind seit 2013 über fünf Milliarden Euro Mehrsteuern bei der Umsatzsteuer festgestellt worden, teilt die Bundesregierung unter Berufung auf Daten der Länder in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP mit.

Das heutige, seit 1967 vorläufige System der Mehrwertsteuer gilt als ausgesprochen kompliziert, betrugsanfällig und auch insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen als sehr aufwendig bis kaum beherrschbar. Aus diesem Grunde wird in der EU, hier vor allem von der Europäischen Kommission, über ein neues, endgültiges, weniger bürokratisches und weniger betrugsanfälliges System nachgedacht. Es stellt sich die Frage, ob das heutige System, das alle Stufen der Wertschöpfung erfasst, obwohl nur die letzte Stufe des Verbrauchs das eigentliche Objekt der Besteuerung darstellt, als sinnvoll und zeitgemäß angesehen werden kann.

Endgültiges betrugssicheres Mehrwertsteuersystem wird unterstützt

Diese Frage gewinnt vor dem Hintergrund der hohen Steuerausfälle zum Beispiel durch sogenannten Karussellbetrug, der von der Kommission selber auf jährlich 50 bis 60 Mrd. Euro geschätzt wird, enorm an Bedeutung. Allein im vergangenen Jahr habe sich das Volumen der Mehrsteuern in Deutschland auf 718,2 Millionen Euro belaufen, heißt es weiter in der Antwort. Die Regierung unterstützt jedenfalls die Bemühungen zur Einführung eines endgültigen betrugssicheren Mehrwertsteuersystems.

(Dt. Bundestag, hib vom 27.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Meldung

©cienpies/123rf.com


10.07.2025

BFH stärkt Änderungsmöglichkeiten bei elektronischer Datenübermittlung

Steuerbescheide können umfassend geändert werden, wenn Daten dem Finanzamt elektronisch übermittelt wurden, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH stärkt Änderungsmöglichkeiten bei elektronischer Datenübermittlung

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


09.07.2025

Steuervereinfachung: BMF passt Anwendungserlass an

Die Änderungen im UStG und UStAE schaffen steuerliche Entlastung, reduzieren Bürokratie und bringen Klarheit in bislang unklare Sachverhalte.

weiterlesen
Steuervereinfachung: BMF passt Anwendungserlass an

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank