27.09.2018

Meldung, Steuerrecht

Hohe Verluste durch Umsatzsteuerbetrug

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Durch die Arbeit der Steuerfahndung sind seit 2013 über fünf Milliarden Euro Mehrsteuern bei der Umsatzsteuer festgestellt worden, teilt die Bundesregierung unter Berufung auf Daten der Länder in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP mit.

Das heutige, seit 1967 vorläufige System der Mehrwertsteuer gilt als ausgesprochen kompliziert, betrugsanfällig und auch insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen als sehr aufwendig bis kaum beherrschbar. Aus diesem Grunde wird in der EU, hier vor allem von der Europäischen Kommission, über ein neues, endgültiges, weniger bürokratisches und weniger betrugsanfälliges System nachgedacht. Es stellt sich die Frage, ob das heutige System, das alle Stufen der Wertschöpfung erfasst, obwohl nur die letzte Stufe des Verbrauchs das eigentliche Objekt der Besteuerung darstellt, als sinnvoll und zeitgemäß angesehen werden kann.

Endgültiges betrugssicheres Mehrwertsteuersystem wird unterstützt

Diese Frage gewinnt vor dem Hintergrund der hohen Steuerausfälle zum Beispiel durch sogenannten Karussellbetrug, der von der Kommission selber auf jährlich 50 bis 60 Mrd. Euro geschätzt wird, enorm an Bedeutung. Allein im vergangenen Jahr habe sich das Volumen der Mehrsteuern in Deutschland auf 718,2 Millionen Euro belaufen, heißt es weiter in der Antwort. Die Regierung unterstützt jedenfalls die Bemühungen zur Einführung eines endgültigen betrugssicheren Mehrwertsteuersystems.

(Dt. Bundestag, hib vom 27.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


26.01.2026

Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Die EU hat die Schwellenwerte für die Prüfungspflicht angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen; viele Länder sind dieser Anhebung gefolgt.

weiterlesen
Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)