• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hohe Barzahlung: Zahlungsempfänger muss benannt werden

31.10.2016

Meldung, Steuerrecht

Hohe Barzahlung: Zahlungsempfänger muss benannt werden

Beitrag mit Bild

Betriebsausgaben sind steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, die Empfänger genau zu benennen (§ 160 AO).

In einem aktuellen Streitfall vor dem Finanzgericht Hamburg stritten die Beteiligten darüber, ob der Kläger Absetzungen für Abnutzungen (AfA) geltend machen oder ob der Betriebsausgabenabzug an § 160 Abgabenordnung (AO) versagt werden durfte.

Der Kläger betrieb ein Restaurant, in welchem er umfangreiche Renovierungsarbeiten durchführen ließ. Insgesamt zahlte er hierfür 48.000 Euro netto in bar. Im Rahmen seiner Steuererklärungen machte er AfA für diese Renovierung geltend, welche das Finanzamt versagte.

Kein Erfolg vor dem FG

Ein Verlangen der Finanzbehörde gemäß § 160 AO nach Benennung des Empfängers einer Zahlung ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn die Vermutung naheliegt, dass der Empfänger den Bezug zu Unrecht nicht versteuert oder berechtigte Zweifel – z.B. wegen unüblicher Modalitäten – bestehen, dass der angebliche Rechnungssteller der tatsächliche Zahlungsempfänger ist, stellte das FG Hamburg mit Urteil vom 12.05.2016 (Az. 6 K 249/15) klar.

Hohe Barzahlungen sind unüblich

Unüblich ist eine Geschäftsabwicklung insbesondere dann, wenn trotz der Angabe einer Kontonummer auf den Rechnungen hohe Barzahlungen an Personen geleistet werden, deren Identität der Steuerpflichtige vor der Übergabe der Gelder nicht überprüft hat und es keine schriftlichen Vertragsunterlagen gibt, so dass eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen unmöglich ist. Steht fest, dass der Steuerpflichtige selbst nur einen sehr niedrigen persönlichen Steuersatz hat, ist der Betriebsausgabenabzug regelmäßig in voller Höhe zu versagen, so das FG.

(FG Hamburg, NL vom 10.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Julia Hotze / Benedikt Reißnecker


12.11.2025

Massenentlassungsverfahren – Bleibt nun doch alles beim Alten nach der Entscheidung des EuGH?

Das BAG hat sein Momentum verpasst, das Nichtigkeitsdogma im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu hinterfragen.

weiterlesen
Massenentlassungsverfahren – Bleibt nun doch alles beim Alten nach der Entscheidung des EuGH?

Meldung

©beebright/fotolia.com


12.11.2025

BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Die Wirtschaft macht Fortschritte bei der Cybersicherheit, bleibt aber vor allem durch ungeschützte Systeme und mangelhafte Schutzmaßnahmen ein attraktives Ziel für Cyberangriffe.

weiterlesen
BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Meldung

©estations/fotolia.com


12.11.2025

Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder umgerüstet werden, bleiben künftig bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, maximal bis Ende 2035.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank