• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hohe Barzahlung: Zahlungsempfänger muss benannt werden

31.10.2016

Meldung, Steuerrecht

Hohe Barzahlung: Zahlungsempfänger muss benannt werden

Beitrag mit Bild

Betriebsausgaben sind steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, die Empfänger genau zu benennen (§ 160 AO).

In einem aktuellen Streitfall vor dem Finanzgericht Hamburg stritten die Beteiligten darüber, ob der Kläger Absetzungen für Abnutzungen (AfA) geltend machen oder ob der Betriebsausgabenabzug an § 160 Abgabenordnung (AO) versagt werden durfte.

Der Kläger betrieb ein Restaurant, in welchem er umfangreiche Renovierungsarbeiten durchführen ließ. Insgesamt zahlte er hierfür 48.000 Euro netto in bar. Im Rahmen seiner Steuererklärungen machte er AfA für diese Renovierung geltend, welche das Finanzamt versagte.

Kein Erfolg vor dem FG

Ein Verlangen der Finanzbehörde gemäß § 160 AO nach Benennung des Empfängers einer Zahlung ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn die Vermutung naheliegt, dass der Empfänger den Bezug zu Unrecht nicht versteuert oder berechtigte Zweifel – z.B. wegen unüblicher Modalitäten – bestehen, dass der angebliche Rechnungssteller der tatsächliche Zahlungsempfänger ist, stellte das FG Hamburg mit Urteil vom 12.05.2016 (Az. 6 K 249/15) klar.

Hohe Barzahlungen sind unüblich

Unüblich ist eine Geschäftsabwicklung insbesondere dann, wenn trotz der Angabe einer Kontonummer auf den Rechnungen hohe Barzahlungen an Personen geleistet werden, deren Identität der Steuerpflichtige vor der Übergabe der Gelder nicht überprüft hat und es keine schriftlichen Vertragsunterlagen gibt, so dass eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen unmöglich ist. Steht fest, dass der Steuerpflichtige selbst nur einen sehr niedrigen persönlichen Steuersatz hat, ist der Betriebsausgabenabzug regelmäßig in voller Höhe zu versagen, so das FG.

(FG Hamburg, NL vom 10.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)