• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Höhere Tarifbindung: Bundestariftreuegesetz in Kraft

06.05.2026

Arbeitsrecht, Meldung

Höhere Tarifbindung: Bundestariftreuegesetz in Kraft

Mehr Tarifbindung, mehr Lohngerechtigkeit, fairerer Wettbewerb: Öffentliche Aufträge des Bundes gehen künftig nur noch an Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Das Bundestariftreuegesetz ist am 01.05.2026 in Kraft getreten.

Beitrag mit Bild

©bluedesign/fotolia.com

Unternehmen müssen ihren Beschäftigten seit dem 01.05.2026 tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren, wenn sie Aufträge des Bundes ausführen. Das betrifft beispielsweise die Entlohnung, Urlaubsansprüche und Regelungen zu Ruhezeiten. Das Bundestariftreuegesetz ist in Kraft getreten und gilt für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sind auf ein absolutes Minimum begrenzt: Im Vergabeverfahren kann ein Tariftreueversprechen als einfache, unbürokratische Erklärung abgegeben werden.

Der Bund als Auftraggeber

Einige Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen. Künftig wird das Gesetz den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten auch auf Bundesebene einschränken. Und das kommt zum passenden Zeitpunkt: Mit dem Sondervermögen Infrastruktur werden in den kommenden Jahren zahlreiche öffentliche Aufträge vergeben. Viel Geld wird in die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten fließen.


Bundesregierung vom 04.05.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


12.05.2026

AGG-Änderungen beschlossen

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll u.a. den Diskriminierungsschutz ausweiten und die Anspruchsfrist von zwei auf vier Monate verlängern.

weiterlesen
AGG-Änderungen beschlossen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


12.05.2026

Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Werbeaussagen wie „macht nicht müde“ sind irreführend, wenn mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments im Beipackzettel ausdrücklich genannt werden.

weiterlesen
Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Meldung

©gguy/fotolia.com


11.05.2026

Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern

Bei Cum-Ex-Geschäften soll verhindert werden, dass Beteiligte ihre Vergütung behalten können, nur weil sie bereits vor der Steuererstattung gezahlt wurde.

weiterlesen
Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht