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19.06.2015

Meldung, Steuerrecht

Höhere Steuerfreibeträge und Anpassung der Einkommensteuertarife

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Der Betrieb

Der Bundestag hat das Familienleistungs-Paket beschlossen. Demnach steigen der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag an. Neben den höheren Steuerfreibeträgen für Erwachsene und Kinder werden die Einkommensteuertarife angepasst.

Zum 1. Januar 2016 soll der Einkommensteuertarif um 1,48 Prozent „nach rechts“ verschoben werden. Dadurch wird die vom Bundesfinanzminister erwartete Inflationsrate 2014 und 2015 ausgeglichen. Damit würden die Bürger ab 2016 jährlich um 1,5 Milliarden Euro entlastet und „heimliche Steuererhöhungen“ im Zuge der Kalten Progression eingedämmt.

Mehr Netto vom Brutto

Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt in zwei Schritten von 8.354 auf 8.652 Euro. Durch diese Anpassung greifen steigende Steuersätze des progressiven Einkommensteuertarifs erst bei etwas höherem Einkommen. Damit bleibt etwas mehr Netto vom Brutto. Der Abbau der Kalten Progression ist möglich, weil die geschätzten Steuereinnahmen den nötigen Spielraum bieten. Nach aktuellen Prognosen rechnet der Bund in diesem Jahr mit Steuereinnahmen von 280,3 Milliarden Euro. Das sind exakt 6,3 Milliarden Euro mehr als bei der Steuerschätzung im November. Bis 2019 summieren sich die zusätzlichen Einnahmen auf mehr als 38 Milliarden Euro. Grund dafür ist die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.

Entlastung für Familien, Alleinerziehende und Geringverdiener

Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt aktuell 7.008 Euro. Ab Juli 2015 wird er um 144 Euro je Kind erhöht sowie 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird zum Juli kommenden Jahres um 20 Euro auf bis zu 160 Euro pro Monat steigen. Auch Alleinerziehende werden stärker unterstützt. Der Entlastungsbetrag wird angehoben und steigt rückwirkend für 2015 auf 1.608 Euro im Jahr bei einem Kind. Das sind 300 Euro mehr als bisher. Für jedes weitere Kind gibt es zusätzlich 240 Euro. Ab 2016 steigt der Freibetrag für Alleinerziehende mit einem Kind dann nochmals um 300 Euro – auf insgesamt 1.908 Euro im Jahr. Alleinerziehende mit zwei Kindern werden dann mit 2.148 Euro pro Jahr entlastet.

(Bundesregierung / Viola C. Didier)


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Elisabeth Märker


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