01.06.2015

Meldung, Steuerrecht

Höhere Grunderwerbsteuer in Brandenburg

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Der Betrieb

Mit geplanten 6,5 Prozent verlangt Brandenburg bald den Höchstsatz bei der Grunderwerbsteuer. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht die Erhöhung zum 1. Juli 2015 vor.

Nachdem bereits im Januar im Saarland und in Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer erhöht wurde, plant auch Brandenburg eine Anhebung dieser Steuer. Ab 1. Juli 2015 soll der Steuersatz von bisher 5 Prozent auf dann 6,5 Prozent steigen. „Immobilieninteressenten in Brandenburg, die alle Formalitäten geklärt haben und kurz vor Abschluss des Kaufes stehen, sollten auf einen Notartermin bis Ende Juni achten – so können sie den erhöhten Steuersatz vermeiden“, sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG.

Viele Bundesländer haben erhöht

Die Höhe der Grunderwerbsteuer kann jedes Bundesland selbst festsetzen und sie ist dementsprechend landesweit unterschiedlich hoch. Wie das Finanzministerium des Landes Brandenburg mitteilte, sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor, dass der bisherige Grunderwerbsteuersatz von 5 Prozent zum 1. Juli 2015 auf 6,5 Prozent erhöht wird. Der Beschluss wird Ende Juni erwartet.

Kaufnebenkosten steigen

Bundesweit bestehen große Unterschiede bei den Kaufnebenkosten – sowohl bei den Sätzen für die Grunderwerbsteuer als auch bei den Maklerprovisionen. Während die Grunderwerbsteuer in Bayern und Sachsen noch immer bei 3,5 Prozent liegt, haben alle anderen Bundesländer die Sätze in der Vergangenheit kräftig erhöht, zum Teil auf bis zu 6,5 Prozent wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und das Saarland. Nach der geplanten Erhöhung der Grunderwerbsteuer werden die Kaufnebenkosten auch in Brandenburg zu den höchsten deutschlandweit gehören.

(Interhyp AG / Viola C. Didier)


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