16.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Höhere Altersbezüge ab dem 1. Juli

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Rentenerhöhung für das Jahr 2015 ist beschlossen. Zum 1. Juli 2015 erhalten die Rentnerinnen und Rentner in den neuen Ländern 2,5 und in den alten Ländern 2,1 Prozent mehr Rente.

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni 2015 der Rentenwertbestimmungsverordnung zugestimmt. Damit erhöhen sich zum 1. Juli des Jahres die Altersbezüge in den neuen Ländern um 2,5 und in den alten Ländern um 2,1 Prozent. Der Beschluss des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugestellt, damit diese die Verordnung in Kraft setzt.

Vereinheitlichung der Rentenwerte soll umgehend erfolgen

In einer begleitenden Entschließung machte der Bundesrat zudem seine Auffassung deutlich, dass mit den Vorbereitungen zu abschließend einheitlichen Rentenwerten in alten und neuen Ländern nicht erst 2016, sondern umgehend zu beginnen ist. Er forderte die Bundesregierung daher auf, zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten soll.

(Bundesrat / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)