• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Höhe der Abfindungen für schwerbehinderte Beschäftigte

03.06.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Höhe der Abfindungen für schwerbehinderte Beschäftigte

Beitrag mit Bild

Menschen mit Behinderung haben es trotz Qualifikation schwer, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Daher hat der Gesetzgeber für sie einen besonderen Kündigungsschutz geschaffen.

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich mit der richtigen Berechnung der Abfindungen schwerbehinderter Beschäftigter befasst, die wegen der Einstellung der PKW-Produktion am Opel-Standort Bochum ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Das Arbeitsgericht Bochum hatte den Klägern im Herbst 2015 Abfindungen in der Höhe zugesprochen, wie sie sich ohne Berücksichtigung der mit der Schwerbehinderung verbundenen Möglichkeit des frühzeitigen Renteneintritts nach der Formel eines im Übrigen für wirksam erachteten Sozialtarifvertrages ergeben hätten. Damit stiegen die individuellen Abfindungsleistungen teils um mittlere fünfstellige Beträge.

Anpassung der Abfindung gerechtfertigt

Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm hatte die Berufung der Adam Opel AG keinen Erfolg (Urteil vom 02.06.2016, Az. LAG 11 Sa 1344/15). Nach Auffassung der Richter liegt in der Berechnung der Abfindungshöhe unter Berücksichtigung der vorzeitigen Rentenbezugsmöglichkeit für schwerbehinderte Beschäftigte eine unzulässige mittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung. Diese sei sachlich nicht gerechtfertigt. Die Kläger könnten daher – wie vom Arbeitsgericht entschieden – eine Anpassung der Abfindung nach oben verlangen.

Landesarbeitsgericht folgt EuGH und BAG

Das Gesamtvolumen des Sozialtarifvertrags von rund 550 Mio. werde durch die Anpassung der Abfindungsbeträge für schwerbehinderte Beschäftigte zwar um rund 17 Mio. überschritten. Dies stelle sich jedoch in der Relation noch als hinnehmbare Erhöhung dar. Das Landesarbeitsgericht Hamm sah sich mit dieser Entscheidung auf der Linie des EuGH (Urt. v. 06.12.2012 – C 152/11, Rechtssache Odar) und des BAG (Urt. v. 17.11.2015 – 1 AZR 938/13), deren dortige Erwägungen in Teilen übertragen werden könnten.

Die Revision zum BAG wurde in allen Fällen wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

 (LArbG Hamm, PM vom 02.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht