04.07.2022

Meldung, Steuerrecht

Höchststeuersatz bald 55,5 %?

Wenn der Solidaritätszuschlag wegfallen würde, müsste nach Schätzung der Bundesregierung der Höchststeuersatz auf 55,5 % angehoben werden, um den Aufkommenswegfall bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer zu kompensieren.

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Die Corona-Krise hat die Wirtschaft auch im Jahr 2021 ausgebremst, das Konsumverhalten und die Einkommensströme von Haushalten und Unternehmen beeinflusst. Daraus ergeben sich Fragen hinsichtlich der Betroffenheit durch Steuern. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (20/2408) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit, dass der Höchststeuersatz auf 55,5 % steigen müsste, um den Wegfall des Soli zu kompensieren.

Betrachtungen zum Realeinkommen

Weiter schreibt die Bundesregierung in der Antwort, dass das Kassenaufkommen am Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer und zur veranlagten Einkommensteuer im Mai 2022 rund 495 Millionen Euro betragen hat. Auf Nachfragen der Fraktion Die Linke teilt die Bundesregierung mit, dass sich das Realeinkommen je Einwohner/-in im Zeitraum von 1958 bis 1991 für das frühere Bundesgebiet von 4.295 Euro auf 13.345 Euro erhöht hat. Dies ist eine Gesamtsteigerung von 211 % bzw. eine jahresdurchschnittliche Erhöhung um rund 3,5 %.

Das Realeinkommen je Einwohner/-in hat sich im Zeitraum von 1991 bis 2021 für Deutschland von 12.566 Euro auf 14.528 Euro erhöht. Dies ist eine Gesamtsteigerung von 15,6 bzw. eine jahresdurchschnittliche Erhöhung um knapp 0,5 %. Das Realeinkommen je Einwohner/-in hat sich im Zeitraum von 1958 bis 2021 von 4.295 Euro auf 14.528 Euro erhöht. Dies ist eine Gesamtsteigerung von 238 % bzw. eine jahresdurchschnittliche Erhöhung von rund 2 %.


Dt. Bundestag vom 04.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht