04.07.2022

Meldung, Steuerrecht

Höchststeuersatz bald 55,5 %?

Wenn der Solidaritätszuschlag wegfallen würde, müsste nach Schätzung der Bundesregierung der Höchststeuersatz auf 55,5 % angehoben werden, um den Aufkommenswegfall bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer zu kompensieren.

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Die Corona-Krise hat die Wirtschaft auch im Jahr 2021 ausgebremst, das Konsumverhalten und die Einkommensströme von Haushalten und Unternehmen beeinflusst. Daraus ergeben sich Fragen hinsichtlich der Betroffenheit durch Steuern. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (20/2408) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit, dass der Höchststeuersatz auf 55,5 % steigen müsste, um den Wegfall des Soli zu kompensieren.

Betrachtungen zum Realeinkommen

Weiter schreibt die Bundesregierung in der Antwort, dass das Kassenaufkommen am Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer und zur veranlagten Einkommensteuer im Mai 2022 rund 495 Millionen Euro betragen hat. Auf Nachfragen der Fraktion Die Linke teilt die Bundesregierung mit, dass sich das Realeinkommen je Einwohner/-in im Zeitraum von 1958 bis 1991 für das frühere Bundesgebiet von 4.295 Euro auf 13.345 Euro erhöht hat. Dies ist eine Gesamtsteigerung von 211 % bzw. eine jahresdurchschnittliche Erhöhung um rund 3,5 %.

Das Realeinkommen je Einwohner/-in hat sich im Zeitraum von 1991 bis 2021 für Deutschland von 12.566 Euro auf 14.528 Euro erhöht. Dies ist eine Gesamtsteigerung von 15,6 bzw. eine jahresdurchschnittliche Erhöhung um knapp 0,5 %. Das Realeinkommen je Einwohner/-in hat sich im Zeitraum von 1958 bis 2021 von 4.295 Euro auf 14.528 Euro erhöht. Dies ist eine Gesamtsteigerung von 238 % bzw. eine jahresdurchschnittliche Erhöhung von rund 2 %.


Dt. Bundestag vom 04.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)