• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hochwasserschäden: Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene

20.07.2021

Meldung, Steuerrecht

Hochwasserschäden: Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene

Durch Unwetter Mitte Juli dieses Jahres sind in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen beträchtliche Hochwasserschäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten sollen den Betroffenen nun entgegenkommen.

Beitrag mit Bild

©alphaspirit /123rf.com

Die Unwetter in den letzten Tagen haben insbesondere im Norden von Rheinland-Pfalz und in Teilen von Nordrhein-Westfalen zu beträchtlichen Schäden geführt. Hilfen für die Betroffenen sind auch in Form von steuerlichen Entlastungen möglich, wie die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen mitteilte.

Hilfsmaßnahmen im steuerlichen Bereich

„Wir lassen die von der Katastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürger in dieser Ausnahmesituation nicht alleine. Bei vielen Steuerpflichtigen wird die Beseitigung der Schäden zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher gelten ab sofort Hilfsmaßnahmen auch im steuerlichen Bereich, um unbillige Härten zu vermeiden und den Geschädigten entgegenzukommen. Die Finanzämter werden einzelfallbezogene Entscheidungen im Sinne der Steuerpflichtigen treffen. So können fällige Steuern gestundet, die Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer angepasst sowie auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen. Dadurch werde gewährleistet, dass die besonderen Umstände im Einzelfall berücksichtigt werden.

Erleichterter Nachweis für Zuwendungen

Steuerliche Erleichterungen gibt es auch für Spenden und Spendenaktionen, so genügt u. a. als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31.10.2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes.

Hochwasserschäden: Katastrophenerlasse der Länder

Den Katastrophenerlass des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz und weitere Details zu den steuerlichen Erleichterungen finden Sie hier. Den Katastrophenerlass des Ministeriums der Finanzen Nordrhein-Westfalen und weitere Details zu den steuerlichen Erleichterungen finden Sie hier.

Für Rückfragen steht das jeweilige örtlich zuständige Finanzamt zur Verfügung.


FinMin Rheinland-Pfalz vom 16.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)