29.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer

Beitrag mit Bild

Alle Hinzurechnungen im Einzelnen finden sich in § 8 GewStG.

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung kann auch Reiseveranstalter betreffen, die Hotelkontingente im Inland angemietet haben.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6983) mitteilt, wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder vereinbart, eine Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn sich Reiseveranstalter dagegen wenden würden, dass Aufwendungen für die Anmietung von Hotelunterkünften bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags berücksichtigt werden. Die Bundesregierung verweist außerdem auf ein laufendes Verfahren vor dem Finanzgericht Münster (Az. 9 K 1472/13 G).

(Bundestag hib 47 vom 26.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


14.02.2025

FACHFRAGEN: Bürokratieabbau reloaded

Die ehemalige Bundesregierung hatte ein neues Gesetz verabschiedet, das die Bürokratie abbauen soll. Aber was bedeutet das konkret für Sie?

weiterlesen
FACHFRAGEN: Bürokratieabbau reloaded

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


14.02.2025

EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor

Die EU-Kommission plant, die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch ein vereinfachtes Regelwerk und reduzierte Berichtspflichten effizienter und praxisnaher zu gestalten.

weiterlesen
EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


14.02.2025

Steigende Einnahmen: Der Grundsteuer-Trend im Überblick

Regionale Unterschiede zeigen, dass Kommunen unterschiedlich stark von der Grundsteuer profitieren. Die Reform ab 2025 könnte neue Dynamiken bringen.

weiterlesen
Steigende Einnahmen: Der Grundsteuer-Trend im Überblick

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank