29.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer

Beitrag mit Bild

Alle Hinzurechnungen im Einzelnen finden sich in § 8 GewStG.

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung kann auch Reiseveranstalter betreffen, die Hotelkontingente im Inland angemietet haben.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6983) mitteilt, wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder vereinbart, eine Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn sich Reiseveranstalter dagegen wenden würden, dass Aufwendungen für die Anmietung von Hotelunterkünften bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags berücksichtigt werden. Die Bundesregierung verweist außerdem auf ein laufendes Verfahren vor dem Finanzgericht Münster (Az. 9 K 1472/13 G).

(Bundestag hib 47 vom 26.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.03.2025

BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Der BFH hat mit seinem aktuellen Urteil die strikte Handhabung von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen bestätigt.

weiterlesen
BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


13.03.2025

BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Der BFH hat klargestellt, dass Vorstandsvergütungen in einer AG steuerrechtlich anerkannt werden, solange der Aufsichtsrat unabhängig agiert.

weiterlesen
BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern

Steuerboard

Hardy Fischer


12.03.2025

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung stellt sicher, dass die vermögensverwaltende Immobilienverwaltung steuerlich gleichbehandelt wird mit der Vermietung eigenen Grundbesitzes

weiterlesen
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Neues von der Finanzgerichtsbarkeit

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank