29.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer

Beitrag mit Bild

Alle Hinzurechnungen im Einzelnen finden sich in § 8 GewStG.

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung kann auch Reiseveranstalter betreffen, die Hotelkontingente im Inland angemietet haben.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6983) mitteilt, wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder vereinbart, eine Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn sich Reiseveranstalter dagegen wenden würden, dass Aufwendungen für die Anmietung von Hotelunterkünften bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags berücksichtigt werden. Die Bundesregierung verweist außerdem auf ein laufendes Verfahren vor dem Finanzgericht Münster (Az. 9 K 1472/13 G).

(Bundestag hib 47 vom 26.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com


12.05.2025

Neues Factsheet zur EU-Entwaldungsverordnung

Die EU will mit einer neuen Verordnung gegen Entwaldung vorgehen – und nimmt Unternehmen in die Pflicht. Ein aktuelles IDW-Factsheet gibt einen Überblick.

weiterlesen
Neues Factsheet zur EU-Entwaldungsverordnung

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


12.05.2025

Homeoffice gerät unter Druck

Die Diskussion um Homeoffice ist längst mehr als eine reine Standortfrage – sie entscheidet über Attraktivität, Effizienz und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

weiterlesen
Homeoffice gerät unter Druck

Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank