• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung online

30.04.2025

Meldung, Steuerrecht

Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung online

Das neue Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung stärkt den Kampf gegen Steuerhinterziehung und schafft mehr Gerechtigkeit im Steuersystem. Es ermöglicht eine vertrauensvolle, datensichere Kommunikation – selbst bei anonymer Meldung. Ein zeitgemäßer Schritt hin zu mehr Transparenz und Fairness.

Beitrag mit Bild

©macrostud/123rf.com

Seit 22.04.2025 können Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen. Damit soll die Gerechtigkeit der Besteuerung verbessert und Steuerhinterziehung noch wirksamer bekämpft werden. Das Portal bietet unter https://anonymer-steuerhinweis.mf.niedersachsen.de/meldung einen sicheren und diskreten Kommunikationsweg, um sowohl namentliche als auch anonyme Hinweise abzugeben.

System soll bestehende Vollzugslücke schließen

„Mit diesem neuen digitalen Angebot wollen wir vor allem die Bearbeitung anonymer Hinweise verbessern und eine bestehende Vollzugslücke schließen“, so der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere. „Bisher konnten die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern anonyme Hinweise häufig nicht ausreichend überprüfen, weil Rückfragen nicht möglich waren. Das wird nun anders: Jetzt können sie auch bei anonymen Meldungen gezielte Fragen zum angezeigten Sachverhalt stellen, ohne dass die Hinweisgebenden ihre Identität preisgeben müssen.“

Vorreiter Baden-Württemberg

Mit der Einführung des Hinweisgebersystems haben Bürgerinnen und Bürger eine einfache und niedrigschwellige Möglichkeit, steuerrelevante Informationen auf vertraulichem Weg an die Behörden weiterzugeben. Ein vergleichbares System ist bereits in Baden-Württemberg im Einsatz. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat sich während der Entwicklung des hiesigen Portals regelmäßig mit den Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg über deren Erfahrungen ausgetauscht.


FinMin Niedersachsen vom 22.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht