• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

19.04.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat einige grundsätzliche Erläuterungen zur Prüfung sowie Hinweise vor allem zur Vermeidung häufig festzustellender Fehlerquellen veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

anutaray/123RF.com

Die Ausgestaltung der Prüfung nach § 11 VerpackG erfolgt durch die von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) herausgegebenen Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärung (§ 26 Abs. 1 Nr. 28 VerpackG). Der durch die Prüfleitlinien vorgegebene Umfang der Prüfung hat sich seit dem Jahr 2019 deutlich erhöht, indem die Prüfleitlinien nahezu jährlich aktualisiert und erweitert wurden. Die jetzt beabsichtigten Änderungen gemäß der Konsultationsfassung (vgl. Stellungnahme der WPK und BStBK vom 21.09.2023) sind noch nicht veröffentlicht worden. Hintergrund der Aktualisierungen ist nach Aussagen der ZSVR die teils nicht zufriedenstellende Qualität der Prüfung oder Berichterstattung der Prüfer.

Vermeidung häufiger Fehlerquellen

Um dem entgegenzuwirken, hat die ZSVR nun einige grundsätzliche Erläuterungen zur Prüfung sowie Hinweise vor allem zur Vermeidung häufig festzustellender Fehlerquellen veröffentlicht.

Die WPK unterstützt das Bestreben der ZSVR nach einer Verbesserung der Prüfungsqualität. Die WP/vBP-Prüfung trägt entscheidend zum gesamtwirtschaftlichen Ziel der Verringerung der Systemunterbeteiligung durch beteiligungspflichtige Hersteller bei. In ihren Stellungnahmen hat die WPK aber auch ausdrücklich auf die berufsrechtlichen Grenzen der vom Gesetz vorgesehenen Prüfleitlinien hingewiesen.

Deregistrierung bei Aufgabe der Prüfungstätigkeit nach dem VerpackG

Die ZSVR moniert unter anderem die vielen „Karteileichen“ in dem von ihr geführten Prüferregister. Im Jahr 2022 hätten nur 49 % der registrierten Prüfer eine oder mehrere Vollständigkeitserklärungen abgegeben. Dies erschwert es prüfungspflichtigen Unternehmen, einen Prüfer zu finden, der tatsächlich bereit ist, derartige Prüfungen durchzuführen.

Ab dem Jahr 2025 muss eine große Anzahl von Herstellern nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) ebenfalls auf diesen Prüferpool zurückgreifen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass sich Prüfer, die beabsichtigen, künftig keine Prüfungen nach dem VerpackG oder EWKFondsG durchzuführen, aus dem Register entfernen lassen. Dies erfolge einfach und unkompliziert, so die ZSVR. Eine erneute Registrierung sei jederzeit möglich.

Eintragung als Prüfer nach dem VerpackG und EWKFondsG

Die WPK hat zudem die von ihr angebotene „Suche nach Spezialkenntnissen“, welche das öffentliche Berufsregister ergänzt, um Prüfungen nach dem VerpackG und dem EWKFondsG erweitert. WP/vBP können sich hier eintragen, um so von prüfungspflichtigen Unternehmen besser gefunden und gezielt angesprochen werden zu können.


WPK vom 17.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Jannis Lührs / Saskia Bardens


01.07.2026

EU-Tax-Omnibus-Richtlinie: Wesentliche Reformvorschläge und Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht

Am 24.06.2026 hat die EU-Kommission den Entwurf einer neuen Tax-Omnibus-Richtlinie vorgestellt, die bestehende EU-Regeln zur Unternehmensbesteuerung im Bereich der direkten Steuern umfassend vereinfachen, modernisieren und aufeinander abstimmen soll.

weiterlesen
EU-Tax-Omnibus-Richtlinie: Wesentliche Reformvorschläge und Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


01.07.2026

EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Die BRAK warnt, dass neue europäische Geldwäschevorgaben die geplante Sicherung anwaltlicher Sammelanderkonten gefährden könnten.

weiterlesen
EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Meldung

nx123nx/123rf.com


01.07.2026

Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen

Durch das Steuervereinfachungspaket profitieren besonders grenzüberschreitend tätige Unternehmen von weniger Meldepflichten und einfacheren Verfahren.

weiterlesen
Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht