• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

01.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

Beitrag mit Bild

©lukszczepanski/fotolia.com

Im Vorgriff auf den künftigen Anwendungsbereich des durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie novellierten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), das am 13.01.2018 in Kraft tritt, hat die BaFin ein überarbeitetes Merkblatt veröffentlicht.

Das Merkblatt enthält Hinweise zu den einzelnen Zahlungsdiensten, zu den Bereichsausnahmen, zum E-Geld-Geschäft und zu den für Institute zugelassenen Tätigkeiten. Darüber hinaus werden die Erlaubnispflicht für Zahlungs- und E-Geld-Institute, die Registrierungspflicht für Nur-Kontoinformationsdienste sowie die Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 2 und 3 ZAG erörtert. Das Merkblatt schließt mit Angaben zur Veröffentlichung und Information nach Maßgabe von § 2 Absatz 4 ZAG. Es ersetzt das Merkblatt, das die BaFin im Jahr 2011 zum ZAG veröffentlicht hatte.

Das BaFin-Merkblatt finden Sie hier.

(BaFin, PM vom 29.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©momius/fotolia.com


18.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht