• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

01.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

Beitrag mit Bild

©lukszczepanski/fotolia.com

Im Vorgriff auf den künftigen Anwendungsbereich des durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie novellierten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), das am 13.01.2018 in Kraft tritt, hat die BaFin ein überarbeitetes Merkblatt veröffentlicht.

Das Merkblatt enthält Hinweise zu den einzelnen Zahlungsdiensten, zu den Bereichsausnahmen, zum E-Geld-Geschäft und zu den für Institute zugelassenen Tätigkeiten. Darüber hinaus werden die Erlaubnispflicht für Zahlungs- und E-Geld-Institute, die Registrierungspflicht für Nur-Kontoinformationsdienste sowie die Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 2 und 3 ZAG erörtert. Das Merkblatt schließt mit Angaben zur Veröffentlichung und Information nach Maßgabe von § 2 Absatz 4 ZAG. Es ersetzt das Merkblatt, das die BaFin im Jahr 2011 zum ZAG veröffentlicht hatte.

Das BaFin-Merkblatt finden Sie hier.

(BaFin, PM vom 29.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


12.02.2026

Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)