20.07.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Hinweise für Prüfungen nach der DSGVO

Beitrag mit Bild

©HNFOTO/fotolia.com

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellen Unternehmen vor die Herausforderung, ihre datenschutzrelevanten Verfahren anzupassen. Ein neuer IDW-Prüfhinweis will Prüfer in der Praxis unterstützen.

Mit der neuen DSGVO steigt der Bedarf für eine Prüfung der technischen und organisatorischen Verfahren und Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts durch einen Wirtschaftsprüfer. Der IDW Prüfungshinweis: Prüfung der Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz (IDW PH 9.860.1) konkretisiert die Anwendung der Grundsätze des IDW PS 860 in Bezug auf datenschutzspezifische Prüfungen und soll den Berufsstand bei diesen Prüfungen unterstützen.

Der IDW PH 9.860.1 wird in der IDW Life Heft 8/2018 veröffentlicht werden.

(IDW vom 19.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


11.03.2026

Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Seit der Reform der Grundsteuer haben sich bereits zahlreiche Finanzgerichte mit den verschiedenen Grundsteuermodellen und deren verfassungsrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Am Ende des vergangenen Jahres hatte sich nun auch der BFH zur kontrovers diskutierten Verfassungskonformität des Bundesmodells geäußert.

weiterlesen
Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Meldung

©estations/fotolia.com


11.03.2026

OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)