• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hinterlegungsstellen: Betrug bei der Kapitalertragsteuer?

25.01.2019

Meldung, Steuerrecht

Hinterlegungsstellen: Betrug bei der Kapitalertragsteuer?

Beitrag mit Bild

©psdesign1 /fotolia.com

Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass durch inländische Hinterlegungsstellen von Aktien mehr Kapitalertragsteuer bescheinigt, als tatsächlich abgeführt wurde, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Abgeordneten hatten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage auf Betrügereien mit Hinterlegungsscheinen in den USA hingewiesen. Hierbei werden sogenannte American Depository Receipts (ADR) – Hinterlegungsscheine für Aktien, die deren Handel im Ausland erleichtern sollen – genutzt, um Kapitalertragsteuererstattungen zu erwirken, obwohl nie eine Steuer gezahlt wurde.

Erstattung erfolgt auf amtlichem Vordruck

Auf die Frage, wie ausländische Eigentümer von ADRs die ihnen zustehende Kapitalertragsteuererstattung erlangen können, nachdem das bislang übliche Datenträgerverfahren von der Bundesregierung ausgesetzt wurde, heißt es, eine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von ADRs könne weiterhin auf einem amtlichen Vordruck beantragt werden. Eine erneute Zulassung dieser Anträge zum Datenträgerverfahren werde nach Abschluss und Auswertung der gegenwärtigen Ermittlungen geprüft.

Informationen über Gestaltungssachverhalte

Wie die Bundesregierung erläutert, betrafen die Feststellungen der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde zu ADRs Transaktionen auf dem US-Kapitalmarkt. Deutsche Behörden hätten keine Befugnis, eigenständig Ermittlungen auf dem US-Kapitalmarkt durchzuführen. Bei Transaktionen auf Auslandsmärkten kommt deshalb den Erkenntnissen der nationalen Aufsichtsbehörden dieser Märkte eine besondere Bedeutung zu.

(Dt. Bundestag, hib vom 23.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (C.F. Müller)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner


18.11.2025

Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 30.11.2023 ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH eingereicht …

weiterlesen
Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank