• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hinterlegungsstellen: Betrug bei der Kapitalertragsteuer?

25.01.2019

Meldung, Steuerrecht

Hinterlegungsstellen: Betrug bei der Kapitalertragsteuer?

Beitrag mit Bild

©psdesign1 /fotolia.com

Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass durch inländische Hinterlegungsstellen von Aktien mehr Kapitalertragsteuer bescheinigt, als tatsächlich abgeführt wurde, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Abgeordneten hatten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage auf Betrügereien mit Hinterlegungsscheinen in den USA hingewiesen. Hierbei werden sogenannte American Depository Receipts (ADR) – Hinterlegungsscheine für Aktien, die deren Handel im Ausland erleichtern sollen – genutzt, um Kapitalertragsteuererstattungen zu erwirken, obwohl nie eine Steuer gezahlt wurde.

Erstattung erfolgt auf amtlichem Vordruck

Auf die Frage, wie ausländische Eigentümer von ADRs die ihnen zustehende Kapitalertragsteuererstattung erlangen können, nachdem das bislang übliche Datenträgerverfahren von der Bundesregierung ausgesetzt wurde, heißt es, eine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von ADRs könne weiterhin auf einem amtlichen Vordruck beantragt werden. Eine erneute Zulassung dieser Anträge zum Datenträgerverfahren werde nach Abschluss und Auswertung der gegenwärtigen Ermittlungen geprüft.

Informationen über Gestaltungssachverhalte

Wie die Bundesregierung erläutert, betrafen die Feststellungen der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde zu ADRs Transaktionen auf dem US-Kapitalmarkt. Deutsche Behörden hätten keine Befugnis, eigenständig Ermittlungen auf dem US-Kapitalmarkt durchzuführen. Bei Transaktionen auf Auslandsmärkten kommt deshalb den Erkenntnissen der nationalen Aufsichtsbehörden dieser Märkte eine besondere Bedeutung zu.

(Dt. Bundestag, hib vom 23.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (C.F. Müller)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Dominik Graf von Armansperg


30.03.2026

Optimierungsvorschläge zum Besteuerungsverfahren in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen

Bei jedem Erbfall und bei Schenkungen, die zu einer Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfestsetzung führen können, ist ein entsprechendes Besteuerungsverfahren mit den jeweils zuständigen Finanzbehörden durchzuführen.

weiterlesen
Optimierungsvorschläge zum Besteuerungsverfahren in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


30.03.2026

ISSB überarbeitet drei weitere SASB-Standards

Das ISSB hat einen neuen Entwurf mit Änderungen an drei weiteren SASB-Standards sowie an der IFRS-S2-Industry-based Guidance veröffentlicht.

weiterlesen
ISSB überarbeitet drei weitere SASB-Standards

Meldung

©fotomek/fotolia.com


30.03.2026

Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Die EU erweitert ihre Regeln für Bankinsolvenzen, um Einleger besser zu schützen, Abwicklungen effizienter zu gestalten und öffentliche Mittel stärker zu schonen.

weiterlesen
Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)