• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hinterlegungsstellen: Betrug bei der Kapitalertragsteuer?

25.01.2019

Meldung, Steuerrecht

Hinterlegungsstellen: Betrug bei der Kapitalertragsteuer?

Beitrag mit Bild

©psdesign1 /fotolia.com

Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass durch inländische Hinterlegungsstellen von Aktien mehr Kapitalertragsteuer bescheinigt, als tatsächlich abgeführt wurde, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Abgeordneten hatten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage auf Betrügereien mit Hinterlegungsscheinen in den USA hingewiesen. Hierbei werden sogenannte American Depository Receipts (ADR) – Hinterlegungsscheine für Aktien, die deren Handel im Ausland erleichtern sollen – genutzt, um Kapitalertragsteuererstattungen zu erwirken, obwohl nie eine Steuer gezahlt wurde.

Erstattung erfolgt auf amtlichem Vordruck

Auf die Frage, wie ausländische Eigentümer von ADRs die ihnen zustehende Kapitalertragsteuererstattung erlangen können, nachdem das bislang übliche Datenträgerverfahren von der Bundesregierung ausgesetzt wurde, heißt es, eine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von ADRs könne weiterhin auf einem amtlichen Vordruck beantragt werden. Eine erneute Zulassung dieser Anträge zum Datenträgerverfahren werde nach Abschluss und Auswertung der gegenwärtigen Ermittlungen geprüft.

Informationen über Gestaltungssachverhalte

Wie die Bundesregierung erläutert, betrafen die Feststellungen der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde zu ADRs Transaktionen auf dem US-Kapitalmarkt. Deutsche Behörden hätten keine Befugnis, eigenständig Ermittlungen auf dem US-Kapitalmarkt durchzuführen. Bei Transaktionen auf Auslandsmärkten kommt deshalb den Erkenntnissen der nationalen Aufsichtsbehörden dieser Märkte eine besondere Bedeutung zu.

(Dt. Bundestag, hib vom 23.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (C.F. Müller)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


01.12.2025

Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des GwG.

weiterlesen
Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


01.12.2025

Bilanzkontrolle 2026: Das sind die Schwerpunkte der BaFin

Die BaFin wird in den Lageberichten 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen.

weiterlesen
Bilanzkontrolle 2026: Das sind die Schwerpunkte der BaFin

Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank