• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hinterbliebenenversorgung: BAG entscheidet zur Altersabstandsklausel

12.12.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Hinterbliebenenversorgung: BAG entscheidet zur Altersabstandsklausel

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit dem neuen Urteil einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen einer Witwe und dem Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes beendet: Bei Betriebsrentenzusagen sind sogenannte Altersabstandsklauseln für die Hinterbliebenenversorgung grundsätzlich erlaubt.

Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5 v.H. gekürzt wird, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 11.12.2018 (3 AZR 400/17) entschieden.

Der Streitfall

Die Klägerin, Jahrgang 1945, hatte ihren im November 1930 geborenen und 2014 verstorbenen Ehemann im Jahr 1966 geheiratet. Dem verstorbenen Ehemann der Klägerin war von seinem Arbeitgeber eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt worden. Nach der Versorgungsordnung wird die Witwenrente, wenn die hinterbliebene Ehefrau mehr als zehn Jahre jünger ist als der verstorbene Ehemann, für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds um 5 v.H. gekürzt.

Das Urteil des BAG

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass die durch diese Altersabstandsklausel bewirkte unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt ist. Der Arbeitgeber, der eine Hinterbliebenenversorgung zusagt, hat ein legitimes Interesse, das hiermit verbundene finanzielle Risiko zu begrenzen. Die Altersabstandsklausel ist auch angemessen und erforderlich. Sie führt nicht zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer, die von der Klausel betroffen sind. Bei einem Altersabstand von elf Jahren, ab dem die Klausel greift, ist der gemeinsame Lebenszuschnitt der Ehepartner darauf angelegt, dass der Hinterbliebene einen Teil seines Lebens ohne den Versorgungsberechtigten verbringt. Zudem werden wegen des Altersabstands von mehr als zehn Jahren nur solche Ehegatten von dem Ausschluss erfasst, deren Altersabstand zum Ehepartner den üblichen Abstand erheblich übersteigt. Die Versorgungsregelung sieht keinen vollständigen Ausschluss bereits ab dem elften Jahr des Altersunterschieds vor, sondern vielmehr eine maßvolle schrittweise Reduzierung und bewirkt damit einen vollständigen Ausschluss erst bei einem Altersabstand von mehr als 30 Jahren.

(BAG, PM vom 11.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


15.07.2026

DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Die EU Inc. braucht trotz digitaler Gründung wirksame Kontrollen, klare Regeln und verlässlichen Gläubigerschutz.

weiterlesen
DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Meldung

khwaneigq/123rf.com


15.07.2026

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz setzt die Bundesregierung stärker auf Technologieoffenheit und individuelle Entscheidungen.

weiterlesen
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet

Steuerboard

Dominik Graf von Armansperg


14.07.2026

Private Equity als Assetklasse für Private Clients – Chancen, Risiken und Illusionen

Private Equity hat sich in den vergangenen Jahren zu einer festen Größe in der Vermögensallokation vermögender Privatpersonen und Familien entwickelt. Während diese Assetklasse lange Zeit institutionellen Investoren (z.B. Pensionsfonds) vorbehalten war, stehen inzwischen zahlreiche Investitionsmöglichkeiten auch privaten Anlegern offen.

weiterlesen
Private Equity als Assetklasse für Private Clients – Chancen, Risiken und Illusionen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht