• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • HGB: Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

01.02.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

HGB: Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

Beitrag mit Bild

©marcus_hofmann/fotolia.com

Das IDW veröffentlicht die Neufassung der IDW RS HFA 7 (Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften). Gegenstand der IDW RS HFA 7 n.F. sind sowohl Fragen zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften nach allgemeinen Vorschriften als auch nach den ergänzenden Vorschriften.

Personenhandelsgesellschaften haben für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen (§§ 6 Abs. 1, 242 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB). Dabei haben sie die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 243 bis 256a HGB zu beachten. Auf Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a Abs. 1 HGB sind darüber hinaus die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 bis 330 HGB anzuwenden.

Was ändert sich?

Die zentrale Änderung der Neufassung (IDW RS HFA 7 n.F.) liegt in der bilanziellen Abbildung des folgenden Vorgangs: Ein Gesellschafter scheidet aus einer Personengesellschaft aus und er erhält eine (Bar-)Abfindung, die über dem Buchwert seines Kapitalanteils liegt. Bisher wurde allein die sog. Aufstockungslösung als zulässig erachtet, fortan kann die Bilanzierung alternativ auch nach der sog. Verrechnungsmethode erfolgen. Weitere Anpassungen beziehen sich auf das HGB in der BilRuG-Fassung und das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften.

Erstmalige Anwendung für Abschlüsse nach dem 31.12.2018

Im Vergleich zum Entwurf der Stellungnahme gab es nur kleinere Änderungen, so z.B. die Klarstellung, dass anders als die Anhangangaben nach § 285 Nr. 28 HGB der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB auch von Personenhandelsgesellschaften im Anhang oder unter der Bilanz anzugeben ist (§ 253 Abs. 6 Satz 3 HGB). Erstmals verpflichtend angewandt werden muss die Neufassung erst auf die Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 31.12.2018 (im Entwurf noch: 31.12.2017) beginnen.

(IDW vom 30.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


12.08.2026

Kapitalertragsteuer: BZSt prüft Entlastung bei Disregarded Entities

Bei Disregarded Entities bleibt die Kapitalertragsteuerentlastung möglich, erfordert aber eine sorgfältige Mitwirkung im Antragsverfahren.

weiterlesen
Kapitalertragsteuer: BZSt prüft Entlastung bei Disregarded Entities

Meldung

©momius/fotolia.com


12.08.2026

Innerbetrieblicher Weg zur Massage kein Arbeitsunfall

Ein Unfall auf dem Weg zu einer freiwilligen, vom Arbeitgeber bezahlten Massage in der Arbeitszeit ist trotz allem kein Arbeitsunfall.

weiterlesen
Innerbetrieblicher Weg zur Massage kein Arbeitsunfall

Meldung

©animaflora/fotolia.com


11.08.2026

Betriebsleiterwohnung: BFH klärt steuerfreie Grundstücksentnahme

Frühere Entnahmeanträge schützen nicht automatisch jede Wohnung eines landwirtschaftlichen Betriebs vor späterer Besteuerung.

weiterlesen
Betriebsleiterwohnung: BFH klärt steuerfreie Grundstücksentnahme
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht