• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • HGB: Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

01.02.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

HGB: Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

Beitrag mit Bild

©marcus_hofmann/fotolia.com

Das IDW veröffentlicht die Neufassung der IDW RS HFA 7 (Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften). Gegenstand der IDW RS HFA 7 n.F. sind sowohl Fragen zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften nach allgemeinen Vorschriften als auch nach den ergänzenden Vorschriften.

Personenhandelsgesellschaften haben für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen (§§ 6 Abs. 1, 242 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB). Dabei haben sie die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 243 bis 256a HGB zu beachten. Auf Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a Abs. 1 HGB sind darüber hinaus die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 bis 330 HGB anzuwenden.

Was ändert sich?

Die zentrale Änderung der Neufassung (IDW RS HFA 7 n.F.) liegt in der bilanziellen Abbildung des folgenden Vorgangs: Ein Gesellschafter scheidet aus einer Personengesellschaft aus und er erhält eine (Bar-)Abfindung, die über dem Buchwert seines Kapitalanteils liegt. Bisher wurde allein die sog. Aufstockungslösung als zulässig erachtet, fortan kann die Bilanzierung alternativ auch nach der sog. Verrechnungsmethode erfolgen. Weitere Anpassungen beziehen sich auf das HGB in der BilRuG-Fassung und das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften.

Erstmalige Anwendung für Abschlüsse nach dem 31.12.2018

Im Vergleich zum Entwurf der Stellungnahme gab es nur kleinere Änderungen, so z.B. die Klarstellung, dass anders als die Anhangangaben nach § 285 Nr. 28 HGB der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB auch von Personenhandelsgesellschaften im Anhang oder unter der Bilanz anzugeben ist (§ 253 Abs. 6 Satz 3 HGB). Erstmals verpflichtend angewandt werden muss die Neufassung erst auf die Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 31.12.2018 (im Entwurf noch: 31.12.2017) beginnen.

(IDW vom 30.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht