• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • HGB: Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

01.02.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

HGB: Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

Beitrag mit Bild

©marcus_hofmann/fotolia.com

Das IDW veröffentlicht die Neufassung der IDW RS HFA 7 (Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften). Gegenstand der IDW RS HFA 7 n.F. sind sowohl Fragen zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften nach allgemeinen Vorschriften als auch nach den ergänzenden Vorschriften.

Personenhandelsgesellschaften haben für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen (§§ 6 Abs. 1, 242 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB). Dabei haben sie die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 243 bis 256a HGB zu beachten. Auf Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a Abs. 1 HGB sind darüber hinaus die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 bis 330 HGB anzuwenden.

Was ändert sich?

Die zentrale Änderung der Neufassung (IDW RS HFA 7 n.F.) liegt in der bilanziellen Abbildung des folgenden Vorgangs: Ein Gesellschafter scheidet aus einer Personengesellschaft aus und er erhält eine (Bar-)Abfindung, die über dem Buchwert seines Kapitalanteils liegt. Bisher wurde allein die sog. Aufstockungslösung als zulässig erachtet, fortan kann die Bilanzierung alternativ auch nach der sog. Verrechnungsmethode erfolgen. Weitere Anpassungen beziehen sich auf das HGB in der BilRuG-Fassung und das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften.

Erstmalige Anwendung für Abschlüsse nach dem 31.12.2018

Im Vergleich zum Entwurf der Stellungnahme gab es nur kleinere Änderungen, so z.B. die Klarstellung, dass anders als die Anhangangaben nach § 285 Nr. 28 HGB der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB auch von Personenhandelsgesellschaften im Anhang oder unter der Bilanz anzugeben ist (§ 253 Abs. 6 Satz 3 HGB). Erstmals verpflichtend angewandt werden muss die Neufassung erst auf die Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 31.12.2018 (im Entwurf noch: 31.12.2017) beginnen.

(IDW vom 30.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com


03.08.2026

AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht