• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • HGB: Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

01.02.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

HGB: Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

Beitrag mit Bild

©marcus_hofmann/fotolia.com

Das IDW veröffentlicht die Neufassung der IDW RS HFA 7 (Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften). Gegenstand der IDW RS HFA 7 n.F. sind sowohl Fragen zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften nach allgemeinen Vorschriften als auch nach den ergänzenden Vorschriften.

Personenhandelsgesellschaften haben für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen (§§ 6 Abs. 1, 242 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB). Dabei haben sie die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 243 bis 256a HGB zu beachten. Auf Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a Abs. 1 HGB sind darüber hinaus die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 bis 330 HGB anzuwenden.

Was ändert sich?

Die zentrale Änderung der Neufassung (IDW RS HFA 7 n.F.) liegt in der bilanziellen Abbildung des folgenden Vorgangs: Ein Gesellschafter scheidet aus einer Personengesellschaft aus und er erhält eine (Bar-)Abfindung, die über dem Buchwert seines Kapitalanteils liegt. Bisher wurde allein die sog. Aufstockungslösung als zulässig erachtet, fortan kann die Bilanzierung alternativ auch nach der sog. Verrechnungsmethode erfolgen. Weitere Anpassungen beziehen sich auf das HGB in der BilRuG-Fassung und das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften.

Erstmalige Anwendung für Abschlüsse nach dem 31.12.2018

Im Vergleich zum Entwurf der Stellungnahme gab es nur kleinere Änderungen, so z.B. die Klarstellung, dass anders als die Anhangangaben nach § 285 Nr. 28 HGB der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB auch von Personenhandelsgesellschaften im Anhang oder unter der Bilanz anzugeben ist (§ 253 Abs. 6 Satz 3 HGB). Erstmals verpflichtend angewandt werden muss die Neufassung erst auf die Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 31.12.2018 (im Entwurf noch: 31.12.2017) beginnen.

(IDW vom 30.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Kurt Kleemann/fotolia.com


12.10.2026

EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Die EU will Kapitalmärkte vereinheitlichen, Bürokratie abbauen und private Ersparnisse stärker für Investitionen nutzen.

weiterlesen
EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Meldung

©adrian_ilie825/fotolia.com


12.10.2026

Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Das Rechnungswesen steht vor einem grundlegenden Wandel. Fachkräftemangel und steigende Anforderungen werden zunehmend zum Risiko.

weiterlesen
Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht