• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Herausforderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige

30.07.2015

Meldung, Steuerrecht

Herausforderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundesfinanzministerium hat einen Diskussionsentwurf zur Abgrenzung zwischen der strafbefreienden Selbstanzeige und einer einfachen Anzeige- und Berichtspflicht vorgelegt. Durch die Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige kommt der Abgrenzung nun eine erhöhte Bedeutung zu.

Hintergrund des Entwurfs ist die in zwei Etappen vorgenommene Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige. Durch die zunehmende Diskussion über strafrechtlich relevante Fallgestaltungen im Steuerrecht kam es vermehrt zu Unsicherheiten auch bei „normalen Sachverhalten“. Das BMF hat die zunehmende Kriminalisierung im Bereich der Unternehmen als Problem erkannt und versucht nun mit dem vorliegenden Entwurf, die Anwendung des Strafrechts auf die tatsächlich strafrechtlich relevanten Fälle zu beschränken. Dies erfolgt durch eine klarere Abgrenzung zwischen § 153 AO und §§ 370 ff. AO sowie durch Aufnahme von Beispielen, die unproblematische Standardfälle repräsentieren sollen.

Helfen betriebliche Kontrollsysteme?

Für Unternehmen ergeben sich besondere Herausforderungen, insbesondere bei der Frage der Vorsätzlichkeit. Die Vorsatzvermutung kann durch die Einführung betrieblicher Kontrollsysteme bzw. sog. tax compliance-Systeme entkräftet werden. Dennoch zeigt die gegenwärtige Diskussion die Tragweite der grundlegenden Entscheidung, abseits der täglichen Prüfungspraxis die strafbefreiende Selbstanzeige mit dem Fokus auf prominente Einzelfälle bzw. Privatpersonen zu verschärfen.

Der aktuelle Fachbeitrag „Abgrenzung zwischen einfacher Berichtigung und strafbefreiender Selbstanzeige“ von RA Georg Geberth und RA Berthold Welling zeigt anschaulich und praxisnah, welche Schwierigkeiten die Selbstanzeige bereitet und wie man diesen begegnen kann.

Den Beitrag finden Sie in DER BETRIEB Heft Nr. 31, S. 1742 ff. oder online unter Dokumentennummer DB0943954.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Robert Peres


21.04.2025

Präsenz statt Pixel: Virtuelle Hauptversammlungen unter Druck

Robert Peres, Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, spricht über die zunehmende Kritik an virtuellen Hauptversammlungen, prominente Gegenbewegungen und warum eine echte Mitbestimmung der Aktionäre gerade jetzt entscheidend ist.

weiterlesen
Präsenz statt Pixel: Virtuelle Hauptversammlungen unter Druck

Meldung

©rawpixel/123rf.com


17.04.2025

Das Osterei im Steuerrecht

Ostern bringt nicht nur bunte Eier, sondern auch steuerliche Tücken mit sich. Denn je nachdem, woher das Ei kommt und wie es verzehrt wird, ändert sich der Umsatzsteuersatz.

weiterlesen
Das Osterei im Steuerrecht

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com


17.04.2025

Kein Werbungskostenabzug für Umzug trotz Homeoffice-Zwang

Der BFH verneint den Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers.

weiterlesen
Kein Werbungskostenabzug für Umzug trotz Homeoffice-Zwang

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank