04.10.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Heizungsgesetz gebilligt

Das sog. Heizungsgesetz, das der Bundestag am 08.09.2023 verabschiedet hatte, hat am 29.09.2023 die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen. Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt.

Beitrag mit Bild

© Jamrooferpix / fotolia.com

Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Heizungsgesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen – sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Verzahnung mit kommunaler Wärmeplanung

Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt. So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen.

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können 10 % der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Förderung geplant

Zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kündigte die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes, spätestens jedoch bis zum 31.12.2025, die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein.

Das Heizungsgesetz soll in weiten Teilen am 01.01.2024 in Kraft treten.


Bundesrat vom 29.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Jürgen Fälchle/fotolia.com


21.08.2025

BFH: Steuerpflicht bei Ehevertrag kann rückwirkend entfallen

Ein Ehevertrag kann steuerlich rückwirkend geändert werden, wenn beide Ehepartner einem Irrtum über die Steuerfolgen unterlagen und der Vertrag deshalb rückabgewickelt wird.

weiterlesen
BFH: Steuerpflicht bei Ehevertrag kann rückwirkend entfallen

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


21.08.2025

FACHFRAGEN: Finance als Co-Pilot der Transformation bei OBI – Erfahrungen und Erfolgsfaktoren

Heute richten wir den Fokus in unserem Podcast auf den Finance-Bereich – nicht als klassische Reporting-Instanz, sondern als strategischen Co-Piloten der unternehmerischen Transformation. Wie gelingt dieser Rollenwandel in der Praxis? Welche Kompetenzen, Strukturen und Technologien braucht Finance, um die Transformation nicht nur zu begleiten, sondern aktiv mitzugestalten? Und wie gelingt es, innerhalb des Unternehmens als glaubwürdiger, wirkungsvoller Partner zu zählen?

weiterlesen
FACHFRAGEN: Finance als Co-Pilot der Transformation bei OBI – Erfahrungen und Erfolgsfaktoren

Meldung

adam121/123rf.com


21.08.2025

NFT-Handel: FG klärt Umsatzsteuer-Fragen

Erstmals musste sich ein deutsches Finanzgericht mit der umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit NFT befassen.

weiterlesen
NFT-Handel: FG klärt Umsatzsteuer-Fragen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank