08.12.2020

Meldung, Steuerrecht

Hausnotrufsystem steuerlich absetzbar

Beitrag mit Bild

©Andriy Popov/123rf.com

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Dies hat das Sächsische Finanzgericht im Falle von allein lebenden Senioren entschieden.

Für Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben, ist die steuerliche Anerkennung der Kosten für Hausnotrufsysteme durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt. Das Sächsische Finanzgericht hat nunmehr mit Urteil vom 14.10.2020 (2 K 323/20) klargestellt, dass auch bei allein lebenden Senioren die Kosten eines externen Hausnotrufsystems steuerlich berücksichtigt werden können.

Dienstleistung erfolgt nicht im Haushalt

Die im Jahr 1933 geborene Klägerin lebte allein im eigenen Haushalt und nahm ein sog. Hausnotrufsystem in Anspruch. Sie erhielt vom Anbieter ein Gerät, mit dem sie sich im Notfall per Knopfdruck an eine 24-Stunden-Service-Zentrale wenden konnte. Das Finanzamt erkannte die Kosten hierfür nicht an, weil die Dienstleistung nicht im Haushalt der Rentnerin erfolge.

Der 2. Senat des Sächsischen Finanzgerichts gab der Seniorin recht und erkannte – wie gesetzlich vorgesehen – 20 % der Kosten des Hausnotrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd an.

BFH hat das letzte Wort zum Hausnotrufsystem

Haushaltsnahe Dienstleistungen seien solche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts oder dort Beschäftigte erbracht werden. Im Regelfall stellten in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Familienangehörige im räumlichen Bereich des Haushalts sicher, dass kranke und alte Haushaltsangehörige im Bedarfsfall Hilfe erhalten. Diese Bereitschaft ersetze das von der Seniorin in Anspruch genommene Notrufsystem. Unerheblich ist nach Ansicht der Richter, dass sich die Notrufzentrale nicht im räumlichen Bereich des Haushalts befindet.

Gegen das Urteil wurde vom Finanzamt Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof eingelegt (Az. VI B 94/20).

(FG Sachsen, PM vom 07.12.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


27.04.2026

Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel

Dauerhafte Branchenprobleme begründen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, sondern verlangen betriebliche Anpassungen.

weiterlesen
Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel

Rechtsboard

Tess Tanisha Haden


27.04.2026

Die Compliance-Untersuchung im Fokus: Datenschutz, Arbeitsrecht und Waffengleichheit

Das Urteil des LAG München vom 12.06.2025 (2 SLa 70/25) setzt sich mit Auskunfts- und Einsichtsrechten im Zusammenhang mit internen Compliance-Untersuchungen auseinander.

weiterlesen
Die Compliance-Untersuchung im Fokus: Datenschutz, Arbeitsrecht und Waffengleichheit

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


27.04.2026

Steuerberatung: Neue Regeln, neue Chancen

Mit der Änderung des Steuerberatungsgesetzes werden Beratungsbefugnisse erweitert und bürokratische Vorgaben reduziert.

weiterlesen
Steuerberatung: Neue Regeln, neue Chancen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht