Minderung der Bürokratie-Last für kleinere Unternehmen bei Bilanzvorgaben und ein verstärkter Kampf gegen Korruption bei der Rohstoffförderung: Das zählt zu den Anliegen eines neuen Gesetzentwurfs, der heute zur Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz diskutiert wurde.
Insgesamt geht es in dem neuen Gesetzesentwurf (18/4050) des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiLRUG) darum, die Vorschriften für die Rechnungslegung der Unternehmen, die im EU-Binnenmarkt agieren, weiter zu harmonisieren. Zwar gebe es dafür bereits seit knapp 30 Jahren einen entsprechenden Rechtsrahmen, doch habe sich in der Zwischenzeit „der grenzüberschreitende Handel im Binnenmarkt erheblich intensiviert“, so die Bundesregierung.
Neue Einstufung der Unternehmensgröße
Bei den Bilanz-Anforderungen werden kleinere Betriebe nach Darstellung der Bundesregierung zwar jetzt schon entlastet. Der Nutznießer-Kreis soll nun aber dadurch erweitert werden, dass die Schwelle zur Einstufung als mittelgroßes Unternehmen um 20 Prozent angehoben wird. Zudem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für die Rechnungslegungsvorgaben für Kleinstgenossenschaften vor, um diese „von bürokratischen Anforderungen zu entlasten“, so die Regierung.
Umsetzung von EU-Richtlinie
Der Gesetzentwurf dient der „Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates“. Die neue Richtlinie muss bis zum 20.07.2015 in deutsches Recht umgesetzt sein.
(hib – Bundestag / Viola C. Didier)