• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Harmonisierte Rechnungsstellungsvorschriften im Umsatzsteuerrecht

11.09.2018

Meldung, Steuerrecht

Harmonisierte Rechnungsstellungsvorschriften im Umsatzsteuerrecht

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Wie steht es um die EU-weit harmonisierten Vorschriften für die Ausstellung, den Inhalt und die Übermittlung von Rechnungen? Dieser Frage geht die EU-Kommission mittels einer öffentlichen Konsultation nach, um zu prüfen, ob eine Reform erforderlich ist.

Die europäischen Vorgaben zur Ausstellung, dem Inhalt und der Übermittlung von Rechnungen wurden insbesondere 2010 durch die Richtlinie 2010/45/EU (zweite Rechnungsstellungsrichtlinie) geändert. Angestrebtes Ziel der Richtlinie war es unter anderem, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, die Verbreitung elektronischer Rechnungen zu fördern sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat nun mit seiner Stellungnahme S 10/18 an der Konsultation teilgenommen.

Eingetretene Verbesserungen insbesondere bei elektronischen Rechnungen

Der DStV bewertet zurückliegende Vereinfachungen hinsichtlich der Anforderungen für die Rechnungsstellung durchaus positiv. Insbesondere die Akzeptanz und der Verbreitungsgrad der elektronischen Rechnungsstellung haben zugenommen. Durch das Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 01.11.2011 wurden als Folge der zweiten Rechnungsstellungsrichtlinie insbesondere die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen deutlich reduziert. Zuvor wurden auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen in Deutschland nur anerkannt, wenn eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein EDI-Verfahren genutzt wurden. Dies ist ab dem 01.01.2012 nicht mehr notwendig. Stattdessen darf die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung alternativ durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen kann, gewährleistet werden.

Zukunft der Vorschriften für die Rechnungsstellung

Die EU-Kommission fragt in ihrer Konsultation auch nach möglichen Zielen, die bei einer Reformierung der Vorschriften im Mittelpunkt stehen sollten. Der DStV regt in diesem Zusammenhang unter anderem die Einhaltung folgenden Grundsätze an:

  • Die Unterschiede bei den Rechnungsstellungsvorschriften zwischen den EU-Ländern sollten reduziert werden. So würden grenzüberschreitende Umsätze erleichtert.
  • Rechnungsstellungssysteme und -vorschriften, die an die Bedürfnisse von KMU angepasst sind, sollten gefördert werden.
  • Rechnungsstellungsvorschriften sollten klar sein und damit das Risiko von Rechtsunsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten mindern.

Interessierte können an der Konsultation noch bis 20.09.2018 online teilnehmen.

(DStV, PM vom 10.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


14.01.2026

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Eine steuerpflichtige Schenkung durch Werterhöhung von Gesellschaftsanteilen kann auch dann vorliegen, wenn der Leistende sich der Unentgeltlichkeit nicht bewusst ist.

weiterlesen
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


14.01.2026

6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Vor allem junge Beschäftigte zwischen 18 und 29 Jahren ziehen regelmäßig die Reißleine: 45% treffen die Bettkantenentscheidung, davon 11% sogar häufig.

weiterlesen
6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


13.01.2026

Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig

Die einmalig gezahlte Energiepreispauschale ist auch bei Rentnern einkommensteuerpflichtig; das Sächsische FG hält diese für verfassungsgemäß.

weiterlesen
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)