Wie steht es um die EU-weit harmonisierten Vorschriften für die Ausstellung, den Inhalt und die Übermittlung von Rechnungen? Dieser Frage geht die EU-Kommission mittels einer öffentlichen Konsultation nach, um zu prüfen, ob eine Reform erforderlich ist.
Die europäischen Vorgaben zur Ausstellung, dem Inhalt und der Übermittlung von Rechnungen wurden insbesondere 2010 durch die Richtlinie 2010/45/EU (zweite Rechnungsstellungsrichtlinie) geändert. Angestrebtes Ziel der Richtlinie war es unter anderem, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, die Verbreitung elektronischer Rechnungen zu fördern sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat nun mit seiner Stellungnahme S 10/18 an der Konsultation teilgenommen.
Eingetretene Verbesserungen insbesondere bei elektronischen Rechnungen
Der DStV bewertet zurückliegende Vereinfachungen hinsichtlich der Anforderungen für die Rechnungsstellung durchaus positiv. Insbesondere die Akzeptanz und der Verbreitungsgrad der elektronischen Rechnungsstellung haben zugenommen. Durch das Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 01.11.2011 wurden als Folge der zweiten Rechnungsstellungsrichtlinie insbesondere die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen deutlich reduziert. Zuvor wurden auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen in Deutschland nur anerkannt, wenn eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein EDI-Verfahren genutzt wurden. Dies ist ab dem 01.01.2012 nicht mehr notwendig. Stattdessen darf die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung alternativ durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen kann, gewährleistet werden.
Zukunft der Vorschriften für die Rechnungsstellung
Die EU-Kommission fragt in ihrer Konsultation auch nach möglichen Zielen, die bei einer Reformierung der Vorschriften im Mittelpunkt stehen sollten. Der DStV regt in diesem Zusammenhang unter anderem die Einhaltung folgenden Grundsätze an:
- Die Unterschiede bei den Rechnungsstellungsvorschriften zwischen den EU-Ländern sollten reduziert werden. So würden grenzüberschreitende Umsätze erleichtert.
- Rechnungsstellungssysteme und -vorschriften, die an die Bedürfnisse von KMU angepasst sind, sollten gefördert werden.
- Rechnungsstellungsvorschriften sollten klar sein und damit das Risiko von Rechtsunsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten mindern.
Interessierte können an der Konsultation noch bis 20.09.2018 online teilnehmen.
(DStV, PM vom 10.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)