• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Handy, Bahnticket, Fortbildung: So werben Arbeitgeber um neue Mitarbeiter

12.02.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Handy, Bahnticket, Fortbildung: So werben Arbeitgeber um neue Mitarbeiter

Beitrag mit Bild

©georgejmclittle/fotolia.com

Jedes zweite Unternehmen stattet Neu-Mitarbeiter mit Smartphone, Tablet oder Computer der neuesten Generation aus. Weiterbildung, Nahverkehrsticket und positives Arbeitsumfeld stehen ebenfalls hoch im Kurs. Überdurchschnittliche Gehälter sind jedoch die Ausnahme, zeigt eine aktuelle Bitkom-Studie.

Technik der neuesten Generation, freie Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und selbstbestimmtes Arbeiten: Um Bewerber für sich zu begeistern, lassen sich Arbeitgeber in Zeiten des verschärften Fachkräftemangels einiges einfallen. Knapp jedes zweite Unternehmen (49 %) will potenzielle Mitarbeiter mit der jüngsten Generation mit von Handy, Tablet und Co. locken. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 855 Personalverantwortlichen und Geschäftsführern von Unternehmen aller Branchen.

Weiterbildung hoch im Kurs

Mit Abstand die populärste Maßnahme zur Personalgewinnung sind demnach Weiterbildungsmaßnahmen, auf die zwei von drei Unternehmen (64 %) setzen. Dahinter folgt – auf einer Stufe mit der Ausstattung mit Top-Geräten – das Angebot von Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr (49 %).

Jedes vierte Unternehmen wirbt mit flexibler Arbeitszeit

Viele Unternehmen versuchen, das Arbeiten für Neuankömmlinge so angenehm wie möglich zu machen. 37 % der Arbeitgeber werben mit einer lockeren Arbeitsatmosphäre mit Gemeinschaftsgefühl. Jedes vierte Unternehmen (26 %) bietet neuen Mitarbeitern eine flexible Arbeitszeitgestaltung, wie Vertrauensarbeitszeit oder Homeoffice. Knapp ebenso viele (24 %) buhlen mit speziellen Mitarbeiter-Events, wie aufwändigen Weihnachtsfeiern oder Sommerfesten, um neues Personal.

Gesundheitsleistungen, Altersvorsorge und Sabbaticals unwichtig

Nur ein geringer Teil der Arbeitgeber versucht neue Mitarbeiter mit betrieblichen Zusatzleistungen zur Altersvorsorge (13 %), Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (12 %) und Möglichkeiten für berufliche Auszeiten (9 %) zu gewinnen.

Dienstwagen, Top-Gehälter und Boni bieten die wenigsten

Ein Dienstwagen ist als Argument für eine Vertragsunterzeichnung die absolute Ausnahme. Gerade einmal 7 % der Unternehmen wollen damit neue Mitarbeiter gewinnen. Abgeschlagen am Ende der Skala rangieren überdurchschnittliche Gehälter, mit denen 3 % der Unternehmen um neue Mitarbeiter werben. Lediglich 1 % ist bereit, ein Handgeld zu zahlen, also einen einmaligen Bonus bei Stellenantritt, etwa mit Unternehmensanteilen oder entsprechenden Optionen.

(Bitkom, PM vom 05.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


08.01.2026

TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Die EU hat einen neuen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, der weitreichende Auswirkungen für Unternehmen hat.

weiterlesen
TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)