• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Handy, Bahnticket, Fortbildung: So werben Arbeitgeber um neue Mitarbeiter

12.02.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Handy, Bahnticket, Fortbildung: So werben Arbeitgeber um neue Mitarbeiter

Beitrag mit Bild

©georgejmclittle/fotolia.com

Jedes zweite Unternehmen stattet Neu-Mitarbeiter mit Smartphone, Tablet oder Computer der neuesten Generation aus. Weiterbildung, Nahverkehrsticket und positives Arbeitsumfeld stehen ebenfalls hoch im Kurs. Überdurchschnittliche Gehälter sind jedoch die Ausnahme, zeigt eine aktuelle Bitkom-Studie.

Technik der neuesten Generation, freie Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und selbstbestimmtes Arbeiten: Um Bewerber für sich zu begeistern, lassen sich Arbeitgeber in Zeiten des verschärften Fachkräftemangels einiges einfallen. Knapp jedes zweite Unternehmen (49 %) will potenzielle Mitarbeiter mit der jüngsten Generation mit von Handy, Tablet und Co. locken. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 855 Personalverantwortlichen und Geschäftsführern von Unternehmen aller Branchen.

Weiterbildung hoch im Kurs

Mit Abstand die populärste Maßnahme zur Personalgewinnung sind demnach Weiterbildungsmaßnahmen, auf die zwei von drei Unternehmen (64 %) setzen. Dahinter folgt – auf einer Stufe mit der Ausstattung mit Top-Geräten – das Angebot von Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr (49 %).

Jedes vierte Unternehmen wirbt mit flexibler Arbeitszeit

Viele Unternehmen versuchen, das Arbeiten für Neuankömmlinge so angenehm wie möglich zu machen. 37 % der Arbeitgeber werben mit einer lockeren Arbeitsatmosphäre mit Gemeinschaftsgefühl. Jedes vierte Unternehmen (26 %) bietet neuen Mitarbeitern eine flexible Arbeitszeitgestaltung, wie Vertrauensarbeitszeit oder Homeoffice. Knapp ebenso viele (24 %) buhlen mit speziellen Mitarbeiter-Events, wie aufwändigen Weihnachtsfeiern oder Sommerfesten, um neues Personal.

Gesundheitsleistungen, Altersvorsorge und Sabbaticals unwichtig

Nur ein geringer Teil der Arbeitgeber versucht neue Mitarbeiter mit betrieblichen Zusatzleistungen zur Altersvorsorge (13 %), Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (12 %) und Möglichkeiten für berufliche Auszeiten (9 %) zu gewinnen.

Dienstwagen, Top-Gehälter und Boni bieten die wenigsten

Ein Dienstwagen ist als Argument für eine Vertragsunterzeichnung die absolute Ausnahme. Gerade einmal 7 % der Unternehmen wollen damit neue Mitarbeiter gewinnen. Abgeschlagen am Ende der Skala rangieren überdurchschnittliche Gehälter, mit denen 3 % der Unternehmen um neue Mitarbeiter werben. Lediglich 1 % ist bereit, ein Handgeld zu zahlen, also einen einmaligen Bonus bei Stellenantritt, etwa mit Unternehmensanteilen oder entsprechenden Optionen.

(Bitkom, PM vom 05.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Cornelius L. Roth


25.02.2026

Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …

weiterlesen
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Meldung

©animaflora/fotolia.com


25.02.2026

110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Tritt der Arbeitgeber bei einer Abschiedsfeier als Gastgeber auf, bestimmt er die Gästeliste und steht ein beruflicher Anlass im Vordergrund, liegt kein Arbeitslohn vor.

weiterlesen
110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


25.02.2026

Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil

Auch hochpreisige Wirtschaftsgüter können „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ sein, sodass deren Gewinn beim Verkauf steuerfrei bleiben kann.

weiterlesen
Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)