10.09.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Handlungsbedarf bei Mediation wird geprüft

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Das Justizministerium prüft derzeit, ob sich aufgrund des Evaluationsberichts über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Die Mediation wird als ein Verfahren verstanden, bei dem durch einen oder mehrere unabhängige und neutrale Mediatoren eine außergerichtliche Konfliktlösung mit den Konfliktparteien erreicht werden soll. Dabei steht nicht die rechtliche Bewertung der jeweiligen Streitigkeit im Vordergrund, sondern die Bedürfnisse und Interessen der beteiligten Parteien. Mit dem Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21.07.2012 ist die Mediation erstmals in Deutschland gesetzlich geregelt worden.

Bekanntheitsgrad von Mediation soll gesteigert werden

Am 19.07.2017 hat das Bundeskabinett den nach § 8 Absatz 1 des MediationsG vorgeschriebenen Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz beschlossen. Den Bericht sowie die dazu eingeholten Stellungnahmen möchte die Bundesregierung zum Anlass nehmen, heißt es weiter, in einen offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess einzutreten und gemeinsam mit den mit Mediation befassten Akteuren zu überlegen, wie diese weiter gefördert und der Bekanntheitsgrad von Mediation als ein Verfahren zur alternativen Konfliktbeilegung weiter gesteigert werden kann.

Anforderungen an den „zertifizierten Mediator“

Wie es in der Antwort weiter heißt, ist der Bundesregierung weder die Zahl aller Mediatoren noch die Zahl zertifiziertet Mediatoren bekannt. Eine Statistik werde nicht geführt. Die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ sei in § 5 Absatz 2 MediationsG verankert. Ob es einer Veränderung der Anforderungen an den „zertifizierten Mediator“ bedarf, werde im Rahmen des offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozesses erörtert werden.

(Dt. Bundestag, hib vom 10.09.2018/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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