• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Handelssysteme: BaFin wird ESMA-Leitlinien anwenden

22.08.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Handelssysteme: BaFin wird ESMA-Leitlinien anwenden

Beitrag mit Bild

©number1411/fotolia.com

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat Leitlinien zur Kalibrierung von Notfallsicherungen und Veröffentlichung von Handelseinstellungen herausgegeben, die auf den Regelungen der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) basieren. Die BaFin erklärt, dass sie diese Leitlinien in der Aufsichtspraxis anwenden wird.

Handelsplätze sollen sicherstellen, dass ihre Handelssysteme widerstandsfähig sind und dass es Notfallsicherungen gibt, um den Handel vorübergehend anzuhalten oder einzuschränken, wenn es zu plötzlichen, unerwarteten Preisschwankungen kommt. Die ESMA-Leitlinien sollen hier helfen.

Gemeinsame europäische Standards für mehr Sicherheit

Ziel der ESMA-Leitlinien ist es, bei der Kalibrierung von Notfallsicherungen gemeinsame europäische Standards zu entwickeln sowie generell eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen aus Artikel 48 Absatz 5 MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) zu gewährleisten. Die Leitlinien gelten für Handelsplätze – also regulierte Märkte, Multilaterale Handelssysteme (MTFs) und Organisierte Handelssysteme (OTFs) –, deren Systeme algorithmischen Handel ermöglichen oder unterstützen. Sie sind nicht auf eine bestimmte Art von Notfallsicherung beschränkt, sondern beziehen sich auf alle Mechanismen, die Handelsplätze gemäß Artikel 48 Absatz 5 MiFID II potenziell vorsehen können.

Gültig sind die Leitlinien ab dem 03.01.2018 und können hier heruntergeladen werden.

(BaFin, PM vom 21.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


12.02.2026

Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)