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22.08.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Handelssysteme: BaFin wird ESMA-Leitlinien anwenden

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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat Leitlinien zur Kalibrierung von Notfallsicherungen und Veröffentlichung von Handelseinstellungen herausgegeben, die auf den Regelungen der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) basieren. Die BaFin erklärt, dass sie diese Leitlinien in der Aufsichtspraxis anwenden wird.

Handelsplätze sollen sicherstellen, dass ihre Handelssysteme widerstandsfähig sind und dass es Notfallsicherungen gibt, um den Handel vorübergehend anzuhalten oder einzuschränken, wenn es zu plötzlichen, unerwarteten Preisschwankungen kommt. Die ESMA-Leitlinien sollen hier helfen.

Gemeinsame europäische Standards für mehr Sicherheit

Ziel der ESMA-Leitlinien ist es, bei der Kalibrierung von Notfallsicherungen gemeinsame europäische Standards zu entwickeln sowie generell eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen aus Artikel 48 Absatz 5 MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) zu gewährleisten. Die Leitlinien gelten für Handelsplätze – also regulierte Märkte, Multilaterale Handelssysteme (MTFs) und Organisierte Handelssysteme (OTFs) –, deren Systeme algorithmischen Handel ermöglichen oder unterstützen. Sie sind nicht auf eine bestimmte Art von Notfallsicherung beschränkt, sondern beziehen sich auf alle Mechanismen, die Handelsplätze gemäß Artikel 48 Absatz 5 MiFID II potenziell vorsehen können.

Gültig sind die Leitlinien ab dem 03.01.2018 und können hier heruntergeladen werden.

(BaFin, PM vom 21.08.2017 / Viola C. Didier)


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