Seit dem 9. Juni 2017 sind nahezu alle Handelsregister der EU-Mitgliedstaaten miteinander vernetzt. Rechtsanwälte können Registerinformationen über europäische Unternehmen künftig zentral hier abrufen.
Auf der Grundlage der Richtlinie 2012/17/EU können durch die Registerverknüpfung Informationen über in der EU sowie in Island, Liechtenstein oder Norwegen registrierte Unternehmen abgerufen werden. Außerdem können Informationen über ausländische Niederlassungen und länderübergreifende Fusionen zwischen Unternehmen ausgetauscht werden. Vor Einführung der Plattform konnten Informationen nur gesondert bei den jeweiligen nationalen Unternehmensregistern erfragt werden, was häufig lange und kostspielige Verfahren bedeutete.
(DAV, EiÜ vom 21.06.2017/ Viola C. Didier)