• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Handelsrechtliche AReG-Änderungen für Non-PIE-Prüfer

02.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Handelsrechtliche AReG-Änderungen für Non-PIE-Prüfer

Beitrag mit Bild

Non-PIE: Das AReG sieht für die Prüfung von Non-PIE wenig neue materielle Anforderungen im HGB vor.

Welche handelsrechtlichen Neuerungen sind künftig bei der Abschlussprüfung von Non-PIE zu beachten?

Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) tritt am 17.06.2016 in Kraft. Die Neuregelungen betreffen sowohl Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIE) als auch Unternehmen, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind (Non-PIE), sowie deren Abschlussprüfer. Darüber hinaus gelten für PIE und deren Abschlussprüfer unmittelbar die Anforderungen der EU-Abschlussprüferverordnung. In diesem Zusammenhang hat die WPK einen Überblick über die handelsrechtlichen Neuerungen erstellt, die künftig bei der Abschlussprüfung von Non-PIE zu beachten sind.

Kaum neue Anforderungen im HGB

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das AReG für die Prüfung von Non-PIE wenig neue materielle Anforderungen im HGB vorsieht. Hervorzuheben sind diesbezüglich das Verbot der sogenannten Big4-only-Klausel, die Möglichkeit, einen ergänzenden Hinweis auch im Falle von eingeschränkten Bestätigungsvermerken oder Versagungsvermerken  aufzunehmen, sowie Regelungen zum Bestätigungsvermerk im Falle von Joint Audits. Weitere Änderungen betreffen überwiegend Klarstellungen und Konkretisierungen der bislang schon gelebten Praxis.

(WPK vom 01.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


26.02.2026

Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Die EU verschlankt mit Omnibus I die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten (CSRD und CS3D) deutlich, um Unternehmen zu entlasten.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)