• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Handelsrechtliche AReG-Änderungen für Non-PIE-Prüfer

02.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Handelsrechtliche AReG-Änderungen für Non-PIE-Prüfer

Beitrag mit Bild

Non-PIE: Das AReG sieht für die Prüfung von Non-PIE wenig neue materielle Anforderungen im HGB vor.

Welche handelsrechtlichen Neuerungen sind künftig bei der Abschlussprüfung von Non-PIE zu beachten?

Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) tritt am 17.06.2016 in Kraft. Die Neuregelungen betreffen sowohl Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIE) als auch Unternehmen, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind (Non-PIE), sowie deren Abschlussprüfer. Darüber hinaus gelten für PIE und deren Abschlussprüfer unmittelbar die Anforderungen der EU-Abschlussprüferverordnung. In diesem Zusammenhang hat die WPK einen Überblick über die handelsrechtlichen Neuerungen erstellt, die künftig bei der Abschlussprüfung von Non-PIE zu beachten sind.

Kaum neue Anforderungen im HGB

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das AReG für die Prüfung von Non-PIE wenig neue materielle Anforderungen im HGB vorsieht. Hervorzuheben sind diesbezüglich das Verbot der sogenannten Big4-only-Klausel, die Möglichkeit, einen ergänzenden Hinweis auch im Falle von eingeschränkten Bestätigungsvermerken oder Versagungsvermerken  aufzunehmen, sowie Regelungen zum Bestätigungsvermerk im Falle von Joint Audits. Weitere Änderungen betreffen überwiegend Klarstellungen und Konkretisierungen der bislang schon gelebten Praxis.

(WPK vom 01.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank