• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Handelskammer muss keine Informationen nach dem Transparenzgesetz veröffentlichen

18.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Handelskammer muss keine Informationen nach dem Transparenzgesetz veröffentlichen

Beitrag mit Bild

©DavizroPhotography/fotolia.com

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Handelskammer Hamburg nicht der Veröffentlichungspflicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz unterliegt und deshalb von Gesetzes wegen nicht verpflichtet ist, Informationen in das Informationsregister einzupflegen.

Mit dem Beschluss vom 16.04.2018 (3 Bf 271/17.Z) bestätigt das Oberverwaltungsgericht das vorausgegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, das eine auf Feststellung der Veröffentlichungspflicht gerichtete Klage abgewiesen hatte (Urteil vom 18.09.2017 – 17 K 273/15).

Zur Begründung

Die Auslegung der Vorschriften des Transparenzgesetzes ergebe, so das OVG, dass eine antragsunabhängige Veröffentlichungspflicht für Einrichtungen der sog. mittelbaren Staatsverwaltung, zu denen die Handelskammer gehöre, nicht bestehe. Für derartige Einrichtungen gelte lediglich die antragsabhängige Auskunftspflicht. Der Gesetzesentwurf der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ habe eine Veröffentlichungspflicht ursprünglich zwar auch für Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung vorgesehen. Insoweit sei der Entwurf aber nicht Gesetz geworden. Gegen die Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.

Hinweis: Die Handelskammer Hamburg stellt gegenwärtig von sich aus Informationen in das Informationsregister ein. Der Rechtsstreit betraf demgegenüber die gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung im Informationsregister.

(OVG Hamburg, PM vom 17.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


15.09.2025

Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Einer Stiftung kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt werden, wenn sie ihre gemeinnützigen Ziele wirtschaftlich nicht mehr erfüllen kann.

weiterlesen
Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Rechtsboard

Michaela Massig


12.09.2025

„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

In Erfurt (und Luxemburg) meint man es ernst, wenn es um die Sicherung von Urlaubsansprüchen geht.

weiterlesen
„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank