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10.08.2018

Meldung, Steuerrecht

Halbierung der Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge

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©estations/fotolia.com

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 01.08.2018 eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht. Damit mehr Elektroautos als Dienstwagen zum Einsatz kommen, soll ab 2019 für sie nur noch der halbe Listenpreis gelten.

Bisher müssen Arbeitnehmer, die ihre Firmenwagen privat nutzen, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Die Besteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen (Batterieelektro-, Plug-In-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen) als Dienstwagen, die vom 01.01.2019 bis einschließlich 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, soll durch diese Gesetzesänderung halbiert werden. Der Nachteilsausgleich für die Kosten des Batteriesystems wird für diesen Zeitraum ausgesetzt. Er gilt für alle vor dem 01.01.2019 und nach dem 31.12.2021 angeschafften Fahrzeuge jedoch weiter.

Mobilität der Zukunft

„Die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen konnten im ersten Halbjahr 2018 deutlich gesteigert werden. Die jetzt von der Bundesregierung beschlossene Halbierung der Dienstwagensteuer für diese Fahrzeuge begrüßen wir ausdrücklich“, betont der Präsident des Verbandes der Internationalen  Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK). „Diese Regelung, das dynamisch wachsende Modellangebot und die Verbesserung der Ladeinfrastruktur werden aus unserer Sicht für eine deutliche Steigerung der Zulassungszahlen sorgen und einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der mit der Elektromobilität verbundenen umweltpolitischen Ziele leisten.“

(VDIK, PM vom 01.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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Elisabeth Märker


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