• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Halbierung der Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge

10.08.2018

Meldung, Steuerrecht

Halbierung der Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge

Beitrag mit Bild

©estations/fotolia.com

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 01.08.2018 eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht. Damit mehr Elektroautos als Dienstwagen zum Einsatz kommen, soll ab 2019 für sie nur noch der halbe Listenpreis gelten.

Bisher müssen Arbeitnehmer, die ihre Firmenwagen privat nutzen, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Die Besteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen (Batterieelektro-, Plug-In-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen) als Dienstwagen, die vom 01.01.2019 bis einschließlich 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, soll durch diese Gesetzesänderung halbiert werden. Der Nachteilsausgleich für die Kosten des Batteriesystems wird für diesen Zeitraum ausgesetzt. Er gilt für alle vor dem 01.01.2019 und nach dem 31.12.2021 angeschafften Fahrzeuge jedoch weiter.

Mobilität der Zukunft

„Die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen konnten im ersten Halbjahr 2018 deutlich gesteigert werden. Die jetzt von der Bundesregierung beschlossene Halbierung der Dienstwagensteuer für diese Fahrzeuge begrüßen wir ausdrücklich“, betont der Präsident des Verbandes der Internationalen  Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK). „Diese Regelung, das dynamisch wachsende Modellangebot und die Verbesserung der Ladeinfrastruktur werden aus unserer Sicht für eine deutliche Steigerung der Zulassungszahlen sorgen und einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der mit der Elektromobilität verbundenen umweltpolitischen Ziele leisten.“

(VDIK, PM vom 01.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Meldung

©garagestock/123rf.com


29.12.2025

Transparenzpflicht für Schufa-Score

Die Schufa ist verpflichtet, konkret darzulegen, welche Daten in die Bewertung eingeflossen sind, wie sie gewichtet wurden und warum ein bestimmter Scorewert vergeben wurde.

weiterlesen
Transparenzpflicht für Schufa-Score

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank