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17.07.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Haftungsklarstellungserklärung beim Digitalen Finanzbericht

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©kebox/fotolia.com

Seit April 2018 haben Banken und Sparkassen auf das neue, bundesweit einheitliche Standard-Verfahren „Digitaler Finanzbericht“ umgestellt. Hierfür muss eine „Haftungsklarstellungserklärung“ gegenüber den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern der Kreditnehmer abgegeben werden.

Mit der Haftungsklarstellungserklärung stellen Banken und Sparkassen rechtlich klar, dass sie bei der elektronischen Übermittlung nicht schlechter gestellt werden, als hätten sie den Abschluss ihrem Mandanten zur Einreichung bei der Bank bzw. Sparkasse in Papierform übergeben. Eine Bank bzw. Sparkasse kann erst dann an dem Verfahren teilnehmen, wenn sie die Haftungsklarstellungserklärung abgegeben hat.

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer

Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen. Seit April dieses Jahres können im Rahmen des sog. DiFin-Verfahrens bspw. Jahresabschlüsse elektronisch an teilnehmende Banken und Sparkassen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer übermittelt werden.

„Haftungsklarstellungserklärung“ ist Pflicht

Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Banken und Sparkassen eine „Haftungsklarstellungserklärung“ gegenüber den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern (DiFin verwendet den Begriff der „wirtschaftlichen Berater“) der Kreditnehmer abgegeben haben (siehe z.B. Bankenleitfaden). Mit der Haftungsklarstellung erklären die Banken und Sparkassen gegenüber den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, dass sich die Haftung der Wirtschaftsprüfer gegenüber den Banken und Sparkassen im Vergleich zur bisherigen Papier-Übermittlung nicht ändert.

IDW, BStBK und DStV ziehen am selben Strang

Die Haftungsklarstellungserklärung ist mit dem IDW und der Bundesteuerberaterkammer sowie dem Deutschen Steuerberaterverband abgestimmt. Wer sich vergewissern möchte, dass die Bank oder Sparkasse des eigenen Mandanten die Haftungsklarstellungserklärung gegenüber den Berufsträgern abgegeben hat, kann auf der DiFin-Website die aktuelle Übersicht über die am DiFin-Verfahren teilnehmenden Banken und Sparkassen einsehen.

(IDW vom 16.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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