12.06.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Härtere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Beitrag mit Bild

©HolgerLuck/fotolia.com

Der Finanzausschuss hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zugestimmt.
Mit dem Gesetz kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern sie soll in Zukunft auch die Fälle prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Prüfen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken.
Das sagen die Fraktionen
In der Aussprache erklärte ein Sprecher der CDU/CSU, in den Änderungsanträgen gehe es unter anderem um die rückwirkende Beantragung von Kindergeld und um einen besseren Datenaustausch zwischen Behörden. Das Gesetz müsse nach Inkrafttreten mit Leben erfüllt werden, verlangte er. Die SPD-Fraktion schloss sich an und gab noch eine Erklärung der Koalition zum Umgang mit sensiblen Daten aus dem Bereich Prostitution zu Protokoll. Ziel müsse es sein, mehr gegen den Menschenhandel zu tun.
Datenvernetzung als wichtigster Punkt
Die AfD-Fraktion forderte eine Personalbedarfsermittlung und mehr Kosteneffizienz in der Verwaltung. Außerdem verlangte ein Sprecher eine Evaluierung des Gesetzes. Die FDP-Fraktion unterstützte die Absicht, mehr gegen illegale Beschäftigung zu tun und bezeichnete die Datenvernetzung als wichtigsten Punkt. Ein schärferes Vorgehen gegen den Missbrauch beim Kindergeld sei überfällig.
Positives Feedback zur Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Ganz anders beurteilten die Fraktion die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Ausschluss von EU-Bürgern vom Kindergeldbezug in den ersten drei Monaten in bestimmten Fällen. Diese Aussetzung sei eine unzulässige Diskriminierung, hieß es von der Linksfraktion unter Hinweis auf die Erklärungen mehrerer Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nannte diesen Passus europarechtswidrig. Die Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls wurde aber auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt.
(Dt. Bundestag, hib vom 05.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Meldung

ZEW Länder-Ranking Unternehmenssteuern


07.01.2026

Steuersätze in Europa gleichen sich an

Während in Europa vielerorts die Unternehmenssteuern steigen, könnte Deutschland mit der geplanten Unternehmenssteuersenkung wieder Anschluss finden.

weiterlesen
Steuersätze in Europa gleichen sich an

Meldung

©pitinan/123rf.com


06.01.2026

E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern

Die staatliche Förderung von E-Autos führt bis 2030 zu Steuerausfällen von rund 39 Mrd. €, vor allem durch entgangene Energie- und Kfz-Steuern.

weiterlesen
E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)