12.06.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Härtere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Beitrag mit Bild

©HolgerLuck/fotolia.com

Der Finanzausschuss hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zugestimmt.
Mit dem Gesetz kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern sie soll in Zukunft auch die Fälle prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Prüfen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken.
Das sagen die Fraktionen
In der Aussprache erklärte ein Sprecher der CDU/CSU, in den Änderungsanträgen gehe es unter anderem um die rückwirkende Beantragung von Kindergeld und um einen besseren Datenaustausch zwischen Behörden. Das Gesetz müsse nach Inkrafttreten mit Leben erfüllt werden, verlangte er. Die SPD-Fraktion schloss sich an und gab noch eine Erklärung der Koalition zum Umgang mit sensiblen Daten aus dem Bereich Prostitution zu Protokoll. Ziel müsse es sein, mehr gegen den Menschenhandel zu tun.
Datenvernetzung als wichtigster Punkt
Die AfD-Fraktion forderte eine Personalbedarfsermittlung und mehr Kosteneffizienz in der Verwaltung. Außerdem verlangte ein Sprecher eine Evaluierung des Gesetzes. Die FDP-Fraktion unterstützte die Absicht, mehr gegen illegale Beschäftigung zu tun und bezeichnete die Datenvernetzung als wichtigsten Punkt. Ein schärferes Vorgehen gegen den Missbrauch beim Kindergeld sei überfällig.
Positives Feedback zur Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Ganz anders beurteilten die Fraktion die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Ausschluss von EU-Bürgern vom Kindergeldbezug in den ersten drei Monaten in bestimmten Fällen. Diese Aussetzung sei eine unzulässige Diskriminierung, hieß es von der Linksfraktion unter Hinweis auf die Erklärungen mehrerer Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nannte diesen Passus europarechtswidrig. Die Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls wurde aber auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt.
(Dt. Bundestag, hib vom 05.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Holger Luck/fotolia.com


08.11.2024

Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung setzt deutliche Akzente bei der Kriminalitätsbekämpfung durch die FKS.

weiterlesen
Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


08.11.2024

Weniger Bürokratie im Genossenschaftsrecht

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern und die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten.

weiterlesen
Weniger Bürokratie im Genossenschaftsrecht

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


07.11.2024

BFH: Steuerrechtliche Bewertung unentgeltlicher Wärmelieferungen

Der BFH entschied, dass unentgeltliche Wärmelieferungen an andere Unternehmer als steuerpflichtig und nach Selbstkosten zu bemessen sind.

weiterlesen
BFH: Steuerrechtliche Bewertung unentgeltlicher Wärmelieferungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank