12.06.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Härtere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Beitrag mit Bild

©HolgerLuck/fotolia.com

Der Finanzausschuss hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zugestimmt.
Mit dem Gesetz kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern sie soll in Zukunft auch die Fälle prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Prüfen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken.
Das sagen die Fraktionen
In der Aussprache erklärte ein Sprecher der CDU/CSU, in den Änderungsanträgen gehe es unter anderem um die rückwirkende Beantragung von Kindergeld und um einen besseren Datenaustausch zwischen Behörden. Das Gesetz müsse nach Inkrafttreten mit Leben erfüllt werden, verlangte er. Die SPD-Fraktion schloss sich an und gab noch eine Erklärung der Koalition zum Umgang mit sensiblen Daten aus dem Bereich Prostitution zu Protokoll. Ziel müsse es sein, mehr gegen den Menschenhandel zu tun.
Datenvernetzung als wichtigster Punkt
Die AfD-Fraktion forderte eine Personalbedarfsermittlung und mehr Kosteneffizienz in der Verwaltung. Außerdem verlangte ein Sprecher eine Evaluierung des Gesetzes. Die FDP-Fraktion unterstützte die Absicht, mehr gegen illegale Beschäftigung zu tun und bezeichnete die Datenvernetzung als wichtigsten Punkt. Ein schärferes Vorgehen gegen den Missbrauch beim Kindergeld sei überfällig.
Positives Feedback zur Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Ganz anders beurteilten die Fraktion die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Ausschluss von EU-Bürgern vom Kindergeldbezug in den ersten drei Monaten in bestimmten Fällen. Diese Aussetzung sei eine unzulässige Diskriminierung, hieß es von der Linksfraktion unter Hinweis auf die Erklärungen mehrerer Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nannte diesen Passus europarechtswidrig. Die Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls wurde aber auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt.
(Dt. Bundestag, hib vom 05.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)