• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • GWB-Novelle: Mehr Eingriffsbefugnisse für die Kartellbehörden

06.10.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

GWB-Novelle: Mehr Eingriffsbefugnisse für die Kartellbehörden

Am 29.09.2023 hat der Bundesrat schärfere Instrumente für die Kartellbehörden gebilligt – eine Unternehmenszerschlagung gilt als ultima ratio. Das Gesetz reagiert auf die extremen Preissteigerungen in der Energiekrise im letzten Jahr.

Beitrag mit Bild

Belchonock/123rf.com

Die 11. GWB-Novelle senkt die Voraussetzungen, unter denen Kartellbehörden so genannte Sektoruntersuchungen durchführen können. Als Ergebnis kann das Bundeskartellamt eine erhebliche und fortwährende Marktstörung feststellen und in einer zweiten Stufe dann – auch ohne kartellrechtswidriges Verhalten eines Unternehmens – strukturelle oder verhaltensbezogene Abhilfemaßnahmen vorschreiben. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen durch sein Verhalten und seine Bedeutung für die Marktstruktur einen wesentlichen Beitrag für die Störung leistet. Als ultima ratio in extremen Fällen wäre sogar eine eigentumsrechtliche Entflechtung, also Zerschlagung von Unternehmen möglich.

Gewinnabschöpfung

Das Gesetz vereinfacht die Voraussetzungen für die so genannte Abschöpfung von wirtschaftlichen Vorteilen, die durch Kartellrechtsverstöße erlangt wurden. Unternehmen sollen von ihrem rechtswidrigen Verhalten nicht mehr finanziell profitieren.

Umsetzung des Digital Market Act

Das Bundeskartellamt erhält zudem erweiterte Ermittlungsbefugnisse, um die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act zu unterstützen.

Erfahrungsbericht nach zehn Jahren

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Nach zehn Jahren berichtet das Wirtschaftsministerium Bundestag und Bundesrat über die Erfahrungen mit der Reform.


Bundesrat vom 29.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank