• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • GWB-Novelle holt Wettbewerbsrecht ins digitale Zeitalter

12.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

GWB-Novelle holt Wettbewerbsrecht ins digitale Zeitalter

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitete Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle) ist in Kraft. Vor dem Hintergrund zunehmend digitalisierter Märkte schafft die 9. GWB-Novelle einen modernen wettbewerblichen Rahmen.

„Die GWB-Novelle schafft ein modernes Wettbewerbsrecht für unser digitales Zeitalter“, erklärt Staatssekretär Matthias Machnig. „Bei der Erarbeitung der Novelle hatten wir die Herausforderungen im Blick, die sich durch die Digitalisierung im Wettbewerb stellen. Daten sind heute ein sehr wertvoller Rohstoff. Das zeigt sich immer wieder bei Firmenübernahmen: Unternehmen, die kaum Umsatz erwirtschaften, erzielen dennoch Spitzenpreise beim Verkauf. Denken Sie an die WhatsApp-Übernahme durch Facebook, bei der fast 20 Milliarden US-Dollar flossen.“

Bundeskartellamt hat mehr Prüfungsbefugnisse

Bislang waren der Fusionskontrolle des Bundeskartellamts hier die Hände gebunden. Diese Fessel ist gelöst: Ab jetzt können Übernahmen von über 400 Millionen Euro geprüft werden – unabhängig von Umsatzzahlen. Neben dem Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten kann das Bundeskartellamt in Zukunft auch Phänomene wie Netzwerk- und Skaleneffekte berücksichtigen, wenn es die Marktbeherrschung von Unternehmen prüft. „Die GWB-Novelle ist ein wichtiger Schritt hin zu einem Ordnungsrahmen für die digitalisierte Wirtschaft“, so Machnig.

Haftung für Kartellverstöße erweitert

Die 9. GWB-Novelle schließt darüber hinaus bestehende Rechtslücken, die die Verantwortlichkeit von Muttergesellschaften und Rechtsnachfolgern für Kartellverstöße von Tochtergesellschaften bzw. erworbenen Unternehmen betreffen. Damit soll verhindert werden, dass sich Unternehmen künftig Geldbußen in Millionenhöhe entziehen können, indem sie nachträglich umstrukturieren oder Vermögen verschieben. Gleichzeitig setzt die GWB-Novelle die EU-Richtlinie zum Kartell-Schadensersatz in deutsches Recht um.

(BMWi, PM vom 09.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Meldung

artefacti/123rf.com


20.01.2026

Firmenname in Großbuchstaben: Handelsregister muss Schreibweise übernehmen

Eine Gesellschaft kann verlangen, dass ihr Firmenname im Handelsregister exakt in der von ihr verwendeten Großschreibung (Versalien) eingetragen wird.

weiterlesen
Firmenname in Großbuchstaben: Handelsregister muss Schreibweise übernehmen

Meldung

tashka2000/123rf.com


20.01.2026

Energiepreispauschale: Rückforderung trifft nicht Arbeitgeber

Eine zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale muss das Finanzamt bei rechtmäßiger Auszahlung durch den Arbeitgeber vom Arbeitnehmer zurückfordern.

weiterlesen
Energiepreispauschale: Rückforderung trifft nicht Arbeitgeber
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)